«Bei uns sind in den vergangenen Monaten Beschwerden von Mitgliedern eingegangen», zitiert die «Neue Zürcher Zeitung» Felix Bischofberger, Geschäftsführer des Verbandes der Postagenturen.
Es sei den Betreibern von Postagenturen klar, dass die Entschädigung nicht einer klassischen Poststelle entsprechen könne. Aber die Agenturen forderten eine faire Vergütung. Auch Postagenturen, die den Service-public-Auftrag mit beschränkten Umsatzmöglichkeiten erbrächten, sollten auf ihre Rechnung kommen.
Vor allem für kleinere Dorfläden gehe die Rechnung nicht auf, zitiert die NZZ einen Unternehmer, der einen Betrieb mit sieben Bäckereifilialen und eine Backstube betreibt. Da die Entschädigungen für die meisten postalischen Dienstleistungen im Rappenbereich lägen, könne man so keine Agentur kostendeckend betreiben.
Post sieht keinen Handlungsbedarf
Die Post versteht die Aufregung nicht. Drei Vertreter des Postagenturverbandes seien bei der Erarbeitung des neuen Vergütungsmodells für «Filialen mit Partner» dabei gewesen, sagte Post-Sprecher Erich Goetschi. Doch laut Bischofberger ist das nur die halbe Wahrheit.
Tatsächlich hätten die Agenturen anfangs mitreden können. Die fixen Vergütungen hätte die Post jedoch in Eingenregie festgesetzt. Der Verband sei von Beginn weg der Ansicht gewesen, dass die Vergütungen zu tief bemessen seien. Das habe man der Post auch so mitgeteilt.
Die Post sieht laut Goetschel jedoch keinen Handlungsbedarf. Das neue Vergütungsmodell entschädige die Partner nach ihrem effektiven Aufwand. Der fixe Vergütungsanteil werde zwar kleiner. Dafür bezahle die Post jede Leistung, die erbracht werde.
Entschädigung deckt Kosten nicht
Der Detailhändler Volg, der schweizweit 370 Postagenturen betreibt, sieht dies ähnlich. Die Zusammenarbeit mit der Post bewähre sich, sagte eine Sprecherin der NZZ. Die frequenz- und umsatzabhängige Entschädigung decke in der Regel die anfallenden Kosten.
Auf Druck der Dorfläden ist nun Bewegung in die Frage der Entschädigungen gekommen. Die Post verweist darauf, dass sie einen Zusatzbetrag für Sonderleistungen auszahle, der jedoch nicht allen Agenturen gewährt werde. Dieser Zusatzbeitrag sei auf der Webseite der Post unter der Rubrik «Filiale mit Partner» aufgeführt.
Der Postagenturverband hält seinerseits fest, dass die Post die Existenz der zusätzlichen Vergütung erst letzte Woche auf der Webseite publiziert habe - nach Intervention des Verbandes. (pbe/SDA)