Korruption bei Therme-Verkauf in Vals?
Bündner Regierung reicht Strafanzeige ein

Der Verkauf der Therme Vals an den Investor Remo Stoffel hat ein juristisches Nachspiel. Der Kanton Graubünden reicht Strafanzeige gegen unbekannt ein. Die Staatsanwaltschaft soll klären, ob Korruption im Spiel war.
Publiziert: 23.03.2017 um 11:00 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 17:35 Uhr
Guido Schätti
Anti-Korruptionsexperte Mark Pieth mit der Bündner Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner an der heutigen Medienkonferenz.
Foto: Keystone/Gian Ehrenzeller

Die Bündner Regierung folgt mit ihrem Entscheid einer Empfehlung des Anti-Korruptionsexperten Mark Pieth. Der Strafrechtsprofessor erhielt alle Unterlagen zur Verfügung gestellt und klopfte diese auf allfällige strafrechtlich relevante Punkte ab.

Pieth sei zum Schluss gekommen, dass Klärungsbedarf bestehe, teilt die Regierung mit. Sie erhofft sich vom Strafverfahren eine abschliessende Klärung der Vorwürfe. 

Vorwürfe von Rainer Schweizer sind Auslöser

Hintergrund sind die vom Staatsrechtler Rainer J. Schweizer im «Tages-Anzeiger» im April 2015 erhobenen Vorwürfe gegen den Kanton und die Gemeinde Vals. Dieser antwortete auf die Frage, ob die Behörden gegen Gesetze verstossen hätten: «Meiner Auffassung nach gehört der Verkauf der Therme Vals zu den grossen Korruptionsfällen in Schweizer Gemeinden, vergleichbar dem Fall Leukerbad.»

Und die Anschlussfrage, was genau in diesem Fall korrupt sei, beantwortete er wie folgt: «Korrupt war meines Erachtens, dass verschiedene massgebliche Beteiligte, mit persönlichen Interessen und unter Missachtung von Amtspflichten, den 'Deal' mit den Herren Stoffel und Truffer eingefädelt und, ohne alle Zahlen offenzulegen, durchgesetzt haben.»

Regierung sorgt sich um Ruf des Kantons

Die Aussagen von Schweizer würden allein schon aufgrund seines Status als Professor im Ruhestand für Öffentliches Recht von einer breiten Öffentlichkeit als seriös und glaubwürdig wahrgenommen, schreibt die Regierung.

Streitobjekt: Die Therme in Vals (Archiv)
Foto: Keystone

Den in den Raum gestellten Vorwürfen komme eine entsprechend hohe Aussenwirkung zu, die geeignet sei, sie als Tatsache anzusehen und den angesprochenen Institutionen einen entsprechend erheblichen Reputationsschaden zuzufügen. Aus diesen Gründen dränge sich eine vertiefte Abklärung durch einen Experten auf.

Einer von Valser Bürgern eingereichte Aufsichtsbeschwerde kommt die Regierung hingegen nicht nach. Sie gelangte zum Schluss, dass aufsichtsrechtlich keine Notwendigkeit bestehe, gegen die Gemeinde Vals zu intervenieren.

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