Volk und Stände werden am 29. November über die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt» entscheiden. Sie fordert, dass globale Konzerne mit Sitz in der Schweiz einem zwingenden Regelwerk unterstellt sind, wenn es um die Beachtung von Menschenrechten und Umweltschutz bei ihren weltweiten Tätigkeiten geht.
Herzstück der Initiative ist die Sorgfaltsprüfungspflicht, die neu eingeführt werden soll. Kommt ein Schweizer Konzern dieser Pflicht nicht nach, soll er auch für allfällige Schäden haften, die seine Tochterfirmen im Ausland verursacht haben.
Falls Konzerne Menschenrechte verletzten oder die Umwelt zerstörten, müssten sie auch dafür geradestehen - egal, wo das Delikt geschehe, schreibt das bürgerliche Komitee für Konzernverantwortung in einer Mitteilung vom Mittwoch. Die Initiative sei pragmatisch und umsetzbar. Sie mache internationale Standards verbindlich und verknüpfe sie mit bewährten Prinzipien aus dem Schweizer Recht.
Die ersten Parolenfassungen unterstreichen laut den Befürwortern, dass die Konzernverantwortungsinitiative in den bürgerlichen Parteien grossen Rückhalt geniesst. Bisher hätten BDP, EVP, JCVP sowie diverse Kantonalparteien der Grünliberalen die Ja-Parole beschlossen.
Hinter der Initiative steht eine Koalition aus über hundert Hilfswerken, Menschenrechts- und Umweltorganisationen, kirchlichen, genossenschaftlichen und gewerkschaftlichen Vereinigungen sowie Aktionärsverbänden.
Parlament und Bundesrat empfehlen die Konzernverantwortungsinitiative zur Ablehnung. Das Parlament verabschiedete aber einen indirekten Gegenvorschlag, der bei einem Nein zur Initiative automatisch in Kraft tritt. Das Gesetz verzichtet auf neue Haftungsregelungen, beinhaltet aber eine Berichterstattungspflicht sowie eine Sorgfaltsprüfungspflicht in Sachen Kinderarbeit und Konfliktmineralien.
(SDA)