Kontrollen zeigen
Gesundheitsrisiko bei vielen Lebensmitteln mit CBD-Anteil

Ein Grossteil der Lebensmittel, die Cannabis oder Cannabisextrakte enthalten und CBD (Cannabidiol) ausloben, sind «nicht sicher». Das haben Kontrollen der Kantonschemiker im letzten Jahr gezeigt. Für 73 von 100 untersuchten Produkten wurde ein Abgabeverbot verfügt.
Publiziert: 01.02.2022 um 10:33 Uhr
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Aktualisiert: 01.02.2022 um 10:52 Uhr
Bei einem Grossteil der Lebensmittel, die Cannabis oder Cannabisextrakte enthalten und CBD ausloben, kann laut den Kantonschemikern eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden. (Symbolbild)
Foto: PATRICK PLEUL

Der Verband der Kantonschemiker und Kantonschemikerinnen der Schweiz (VKCS) untersuchte 2021 in einer nationalen Kampagne 100 unterschiedliche Lebensmittel, die Cannabis oder Cannabisextrakte enthalten und durch spezifische CBD-Anpreisungen aufgefallen sind.

Von den untersuchten 100 Lebensmitteln wurden 85 beanstandet, wie der VKCS in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt. «Für 73 Produkte musste zum Schutze von Konsumentinnen und Konsumenten ein Abgabeverbot ausgesprochen werden. Für diese Produkte kann eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden - sie sind lebensmittelrechtlich 'nicht sicher'.» 28 Produkte waren gesundheitsgefährdend, so dass Warenrückrufe angeordnet wurden.

Zu hohe THC-Gehalte

Kontrolliert wurden Nahrungsergänzungsmittel, Hanftees, sonstige Lebensmittel wie Kaugummis oder Schokolade und Produkte ohne klare Zuordnung, die aber dazu bestimmt sind, eingenommen zu werden - wie zum Beispiel CBD-Öle. Ziel der Kampagne sei die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit in Bezug auf die Zusammensetzung, insbesondere die Einhaltung der THC-Höchstwerte und unerlaubte CBD-Heilanpreisungen gewesen, heisst es in der Mitteilung.

Produkte wie CBD-Öle, die Cannabisextrakte mit hohem CBD-Anteil enthalten, waren demnach am stärksten von Abgabeverboten betroffen: 43 der 46 analysierten Produkte. Die Abgabeverbote und Rückrufe mussten wegen zu hoher THC-Gehalte oder der Verwendung nicht bewilligter Hanfextrakte ausgesprochen werden.

Unzureichende Selbstkontrolle

«Die Untersuchungsergebnisse mit einer Beanstandungsquote von 85 Prozent zeigen eine desolate Situation, in der die Marktakteure ihre Selbstkontrolle, zu der sie rechtlich verpflichtet sind, unzureichend oder gar nicht wahrnehmen», schreibt der VKCS.

In erster Linie seien nun die Inverkehrbringer gefordert, eine Verbesserung der Situation zu bewerkstelligen. An den kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden sei es, dafür zu sorgen, dass dem Konsumentenschutz auch in Bezug auf Hanfprodukte Rechnung getragen werde.

(SDA)

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