Zwischen der Firma Stöckli und ihren Skihändlern bestanden laut Weko zwischen Ende 2003 bis Ende 2018 unzulässige vertikale Preisabreden betreffend der Stöckli Skis. Die Händler verpflichteten sich, die Schweizer Verkaufspreise von Stöckli nicht zu unterbieten. Solche Vereinbarungen verstossen jedoch gegen das das Kartellgesetz, heisst es in der Weko-Mitteilung vom Donnerstag.
Stöckli habe mit der Weko bei der Aufklärung des Falls «voll kooperiert», was sich nun deutlich sanktionsmildernd ausgewirkt habe. «Wir haben uns nach intensiver Prüfung dazu entschieden, eine einvernehmliche Regelung mit der Weko zu akzeptieren und so die aufwändige Untersuchung zu beenden», teilte die Firma mit. Für die unzulässigen Preisabreden zahlt Stöckli dennoch eine Busse von rund 140'000 Franken.
Das Unternehmen habe dieser Regelung mit der Weko zugestimmt und sich verpflichtet, den Händlern keine Mindest- oder Festverkaufspreise mehr vorzuschreiben. Damit seien die Händler frei in ihrer Preissetzung. Zudem seien auch der Umgang mit dem Online-Handel, Querlieferungen zwischen Stöckli Vertriebshändlern sowie der Direkt- und Parallelimport von Stöckli-Produkten einvernehmlich geregelt worden.
Es sei für Stöckli wichtig festzuhalten, dass die von der Weko bemängelten Sachverhalte weder die Kunden noch die Fachhändler benachteiligt hätten und für sie auch kein Schaden entstanden sei, heisst es in der Stöckli-Stellungnahme.
Stöckli ist auch bekannt als Ausrüster von Skiathleten wie Viktoria Rebensburg und Ilka Stuhec sowie der Schweizer Skirennfahrerin Jasmin Flury.
(SDA)