Seit April darf die Billag keine Mehrwertsteuer mehr auf die Gebühren erheben. Das hatte das Bundesgericht entschieden. Seither muss jeder Gebührenzahler rund 11 Franken weniger zahlen pro Jahr.
Doch das reicht der Stiftung Konsumentenschutz (SKS) nicht. Sie fordert, dass der Entscheid rückwirkend gilt. «Beträge, die seit 1995 eingezogen wurden, müssen zurückbezahlt werden», sagt Geschäftsleiterin Sara Stalder zu «NZZ am Sonntag».
Geht man davon aus, dass die Verjährung nicht greift, macht das pro Haushalt rund 200 Franken. Bei rund 3 Millionen Gebührenzahler kommt man so auf rund 600 Millionen Franken, die der Bund zurückzahlen müsste.
4378 Gebührenzahler haben sich beschwert
Als erster Schritt hat die SKS gemeinsam mit Konsumentenorganisationen aus der Westschweiz und dem Tessin und im Namen von 4378 Gebührenzahlern, die sich gemeldet hatten, eine Forderung an die Billag gestellt.
Die Billag wird diese ziemlich sicher ablehnen, da der Bund sich im August gegen eine Rückforderung ausgesprochen hat.
Stalder droht deshalb bereits: «Wir werden bis vor Bundesgericht gehen, um die Frage der Rückwirkung zu klären.»
Die Stiftung hofft nun, dass sich noch weitere Personen der Forderung anschliessen werden.
Bei der Billag gibt man sich gelassen. «Nur ein bis zwei Promille der total drei Millionen Kunden haben wegen der Mehrwertsteuer angerufen», sagt Sprecher Jonny Kopp zur «NZZ am Sonntag».
Auf politischer Ebene verlangt SVP-Nationalrätin Natalie Rickli per Motion eine Rückerstattung für die letzten fünf Jahre. (sas/SDA)