Konsumentenschutz empört: «Auf Preisvergleiche bei Rabatten ist kaum mehr Verlass»
Händler dürfen Produkte neu beliebig lange zum Aktionspreis verkaufen

Der Bundesrat hat die Vorgaben für Rabattpreise gelockert. Beim Konsumentenschutz stösst das auf Kritik. Auf eine Rabatt-Angabe sei so kaum mehr Verlass. Werden Kunden mit Aktionen getäuscht?
Publiziert: 19.11.2024 um 16:23 Uhr
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Aktualisiert: 19.11.2024 um 16:32 Uhr
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Der Black Friday steht vor der Tür.
Foto: imago/Geisser

Auf einen Blick

  • Neue Rabattregeln ab 2025: Detailhandel profitiert, Konsumenten benachteiligt
  • Vergleiche zwischen Referenz- und Aktionspreis als bewährter Psychotrick
  • Produkte können nach 30 Tagen unbefristet mit altem Preis verglichen werden
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Robin WegmüllerRedaktor Wirtschaft

Rabattschilder. In den nächsten zwei Wochen wirst du sie überall sehen. Denn am Freitag in einer Woche ist Black Friday, Vergünstigungen gibts dann praktisch überall.

Die Rabatte unterliegen dann noch der Halbierungsregel. Heisst: Ein Produkt darf nur halb so lange zu einem reduzierten Preis angeboten werden, wie der ursprüngliche Preis zuvor im Einsatz gewesen ist. Wenn der neue Sneaker im Schuhladen also zuerst zwei Wochen zum Preis von 100 Franken zu kaufen ist, darf ihn der Verkäufer danach maximal eine Woche in Aktion setzen.

Das gilt aber nur noch bis Ende Jahr. Denn ab 2025 gelten liberalere Regeln. Der Bundesrat hat dafür die Vorschriften für einen Selbstvergleich von Preisen gesenkt. Wenn ein Geschäft den ursprünglichen Preis einmal für 30 Tage verwendet hat, ist er danach unbefristet als Vergleichspreis anwendbar. Wenn der Schuhladen also das Sneaker-Paar einen Monat lang für 100 Franken angeboten hat, kann der Händler auch zwei Jahre später noch auf den alten Preis verweisen. «Nur 50 statt 100 Franken» – obwohl die Schuhe nur für eine sehr kurze Zeit 100 Franken gekostet haben.

«Ein simpler und bewährter Psychotrick»

Wird der Kunde so nicht schikaniert? Christian Fichter, Wirtschaftspsychologe und Forschungsleiter an der Fachhochschule Kalaidos in Zürich, erklärt gegenüber dem «Tages-Anzeiger»: Der Vergleich zwischen Referenzpreis und Aktionspreis sei ein «simpler und bewährter Psychotrick». Weiter führt er aus: «Es wird das Gefühl einer günstigen Gelegenheit vermittelt, die man verpassen könnte.» Aus Konsumentensicht sei das schlecht.

Auch der Konsumentenschutz erachtet die neue Regelung als nachteilig. «Sie bedeutet, dass auf Preisvergleiche bei Rabatten kaum mehr Verlass ist», erklärt Livia Kunz von der Stiftung gegenüber Blick. Auch der Bundesrat und die Rechtskommission des Ständerats seien eigentlich dieser Meinung gewesen.

Auf Initiative des Detailhandels

Im Parlament fand der Vorstoss der Nationalrätin Christa Markwalder, die bis letzten Mai Präsidentin des Detailhandelsverbands Swiss Retail Federation war, aber trotzdem eine Mehrheit. Gemäss Dagmar Jenni, Direktorin des Verbandes, können auch Kunden profitieren. «Der tatsächliche Wert eines Produkts ist ihnen sonst oft gar nicht bewusst», argumentiert sie gegenüber dem «Tages-Anzeiger».

Die neue Regel soll den Detailhandel entlasten, so die Idee hinter der Regeländerung. In den nächsten Wochen gibt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber wohl eher Überstunden, anstatt weniger stressige Arbeitstage.

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