Konsumentenschützerin fährt schweres Geschütz auf
Weitere Anzeige in der VW-Affäre

Dass Schweizer Klagen wegen manipulierter Abgasreinigung nicht in der Schweiz behandelt werden, ist in den Augen der Stiftung für Konsumentenschutz ein Skandal.
Publiziert: 02.05.2016 um 09:18 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 17:00 Uhr
Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS).
Foto: SKS/Monika Flückiger
Andrea Hohendahl

Sara Stalder (Bild) ist stinksauer: Dass die rund 2000 Schweizer Klagen im VW-Dieselskandal einfach nach Deutschland weitergeleitet wurden, geht für die Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gar nicht.

Ihr Vorwurf ist happig: «Die Bundesanwaltschaft führt ihren gesetzlichen Auftrag nicht aus.» Der in der Verfassung festgelegte Anspruch der Bürger werde nicht erfüllt. Doch es kommt noch besser: Jetzt hat die SKS bei der Bundesanwaltschaft sogar Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht! Die Forderung: Die Behörde müsse ihrer Verpflichtung zur Durchsetzung des Strafrechts in der Schweiz nachkommen.

«Amag erhält Blankoscheck»

Stalder zu SonntagsBlick: «Mit dem Abschieben der Klagen nach Deutschland erteilt die Bundesanwaltschaft dem Schweizer VW-Generalimporteur Amag einen Blankoscheck.» Dadurch sei Amag automatisch unschuldig. Stalder aber vermutet, dass der Generalimporteur schon länger Kenntnis von der VW-Abgasaffäre hatte.

«Amag ist ein enger Verbündeter von VW. Wir wollen wissen, wer was und wann genau wusste.» Deshalb müsse die Angelegenheit in der Schweiz untersucht werden, fordert Stalder.

Unter Beschuss vom Konsumentenschutz: die Amag.
Foto: KEYSTONE/WALTER BIERI

Diese Vorwürfe lässt der Schweizer VW-Generalimporteur nicht auf sich sitzen. Weder die Amag noch deren Manager und Mitarbeiter könnten strafrechtlich belangt werden, sagt ein Sprecher zu SonntagsBlick. Das Strafrecht setzte ein vorsätzliches Handeln voraus oder ein schuldhaftes Unterlassen. Von Software-Manipulationen habe die Amag keine Kenntnis gehabt. Nach Bekanntwerden des Sachverhalts habe man mit einem Verkaufsstopp für die Händlerorganisation reagiert.

Keine konkreten Anhaltspunkte

Die Bundesanwaltschaft entgegnet, man habe den Konsumentenschützern schon vor Wochen dargelegt, es lägen keine konkreten Anhaltspunkte vor, nach denen in der Schweiz ansässige Personen oder Firmen in die Angelegenheit involviert seien. Sie hält aber fest: «Sollte eine Anzeige in diesem Sachzusammenhang eintreffen, würde sie, wie jede andere Anzeige auch, geprüft.»

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