Dies geht aus einem neuen Eintrag im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) hervor. Zuerst hatten die «Badischen Neuesten Nachrichten» darüber berichtet. Ebenfalls wurde ein provisorischer Sachwalter benannt.
Bei einer Nachlassstundung gewährt ein Gericht nach Angaben von Rechtsanwälten einem Unternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten zunächst eine provisorische Stundung. Das Gericht erlasse gleichzeitig Massnahmen, um den Erhalt von noch vorhandenem Vermögen sicherzustellen. Mithilfe des Sachwalters sollen die Aussichten auf einen Nachlassvertrag geprüft werden.
Nord Stream 2 ist eine Tochtergesellschaft des russischen Gaskonzerns Gazprom. Die durch die Ostsee verlegte und fertig gestellte Pipeline sollte russisches Gas nach Deutschland bringen.
Die Bundesregierung hatte das Genehmigungsverfahren für Nord Stream 2 angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf Eis gelegt. Die USA verhängten Sanktionen gegen die Nord Stream 2 AG und untersagten damit weitere Geschäfte mit dem Unternehmen.
Die Zuger Volkswirtschaftsdirektion hatte schon Anfang März von massiven Zahlungsschwierigkeiten infolge der gegen Nord Stream 2 verhängten Sanktionen und von einem bevorstehenden «Konkurs» gesprochen. Die gut 100 Mitarbeiter in Zug wurden zu dem Zeitpunkt entlassen.
(SDA)