Kolumne von Stefan Meierhans
Verkehrte Welt

Im Gesundheitswesen kann man viel Geld sparen, ohne dass die Leistungen verändert werden. Hier ein Beispiel aus den Apotheken.
Publiziert: 26.09.2022 um 06:00 Uhr
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Aktualisiert: 23.09.2022 um 20:36 Uhr
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Stefan MeierhansPreisüberwacher

Spätestens wenn man eine Familie hat, lernt man beim Einkaufen: Die Grosspackung ist im Verhältnis meist günstiger als eine kleine Packung. Der sogenannte Mengenrabatt basiert auf dem Prinzip, dass der Verkäufer tiefere Stückkosten hat, wenn er eine grosse Menge verkaufen kann und diesen Vorteil mit dem Kunden teilt. Macht Sinn und gilt eigentlich auch für Pillen, Tropfen, Kapseln und Co.

Aber dort läuft es immer wieder auch andersherum: Paracetamol ist wohl einer der bekanntesten Wirkstoffe bei Schmerzen. Kauft man beispielsweise eine Packung Paracetamol Mepha (500 mg) à 20 Stück, zahlt man 2.40 Franken. Löst man hingegen ein Rezept für die 100-Stück-Packung ein, dann lautet der Preis nicht etwa mathematisch naheliegend 12 Franken, sondern es kostet unerklärliche 14.65 Franken. Wieso wird das Medi mit zunehmender Menge teurer statt billiger?

Die Antwort: Es ist das gleiche Medikament. Aber die grosse Packung bekommt man nur auf Rezept, die kleine Packung hingegen mit und ohne Rezept. Mit Rezept wird sie – wie die grosse Packung auch – von der Grundversicherung vergütet. Deshalb ist der Preis und auch das Entgelt für den Vertrieb (die sogenannte Vertriebsmarge) für Hersteller und Verkäufer (hier die Apotheken) nicht frei bestimmbar, sondern wird vom BAG festgelegt.

Da die 20er-Packung auch ohne Rezept gekauft werden kann, die 100er-Packung aber rezeptpflichtig ist, gibt es zwei verschiedene Regelungen zur Bestimmung der Vertriebsmarge. Bei der frei verkäuflichen Packung beträgt die festgelegte Vertriebsmarge 80 Prozent. Gezahlt wird die Marge für den logistischen Aufwand der Apotheke. Klingt nach viel, ist aber in diesem Beispiel noch einiges weniger als bei der verschreibungspflichtigen 100-Stück-Version. Statt 80 Prozent wird hier ein preisbezogener und ein packungsbezogener Zuschlag (abgestuft nach der Preisklasse des Medikaments) aufgeschlagen.

Gesetzlich vorgesehen ist, dass die Grundversicherung ein Medikament bzw. eine Packungsgrösse eines Medikaments dann übernimmt, wenn es neben den therapeutischen Aspekten auch das Wirtschaftlichkeitskriterium erfüllt. Für mich als Patient und Prämienzahler ist die Grosspackung jedoch im Vergleich zur kleineren nicht wirtschaftlich. Ich halte das für einen der vielen Systemfehler, ohne die wir in Summe viel unnötig ausgegebenes Geld sparen könnten. Geld, dass wir a) nicht übrighaben und b) gescheiter in Dinge stecken würden, die unserer Gesundheit dienen. An diesem Beispiel kann man einmal mehr sehen: Im Gesundheitswesen kann man viel sparen, ohne dass die Versorgungsqualität oder -sicherheit leidet.

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