Die öffentlichen Kassen sind dieser Tage vielerorts leerer als auch schon. Das ist nachvollziehbar. Die Pandemie-Bewältigung hat viel Geld gekostet – und kostet wohl auch in Zukunft.
Genauso nachvollziehbar ist es, dass man sich Gedanken machen muss, wie man die Löcher stopfen will. Infrage kämen zum Beispiel Steuererhöhungen. Diese sind – Verfassungsgrundsatz! – am Einkommen auszurichten: Die Reichen zahlen mehr, die Armen weniger. Der Weg dazu würde über das Stimmvolk führen, in anderen Worten: Er ist lang, steinig und auf allen Seiten so beliebt wie ein Kropf. Also müssen meist andere Möglichkeiten gefunden werden.
Eine sich wachsender Beliebtheit erfreuende Methode – statt mühsam ein Ja zu höheren Steuern beim Volk einzufordern – ist die Gebührenschraube. Denn bei Gebührenänderungen muss das Volk in aller Regel nicht zustimmen, dass macht die Sache um einiges leichter. Genau das könnte der Grund sein, warum wir mancherorts regelrechte Dammbrüche sehen. Nehmen wir z.B. die Parkgebühren auf öffentlichem Grund. Hier wurden in jüngster Vergangenheit viele Preiserhöhungen geplant und umgesetzt. Momentan will beispielsweise die Stadt Bern die Jahresgebühren für die Anwohnerparkkarte von 264 Franken auf 492 Franken anheben: Die gleiche Leistung soll rund 86 Prozent teurer werden! Zur Begründung wird die Lenkungswirkung auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ins Feld geführt. Denn nur sie sollen vollumfänglich von der Erhöhung betroffen sein. Aber die Stadtregierung macht in ihrem Antrag auch keinen Hehl daraus, dass es eigentlich einfach um eine Einnahmensteigerung zur Haushaltssanierung geht.
Auch bei den Strassenverkehrsamtgebühren beobachte ich ähnliche Entwicklungen. In Graubünden «verdient» das Strassenverkehrsamt mit den Gebühren für Fahrzeugprüfungen und Fahrzeugausweise jährlich 3,5 Millionen Franken. Die Bündner Regierung findet, dieses Geld sei wichtig für den Strassenunterhalt.
Mit Gebühren Geld verdienen – ist das zulässig? Gebühren unterscheiden sich von Steuern vor allem darin, dass sie zweckgebunden sind. Man bezahlt sie für eine in Anspruch genommene öffentliche Dienstleistung. Sie brauchen eine neue ID? Die Kosten der ID werden Ihnen in Rechnung gestellt. Der Preis dieser Dienstleistung – so will es das Gesetz – soll dem objektiven Wert der Dienstleistung entsprechen. Das Erwirtschaften von Gewinnen im übermässigen Umfang ist also gesetzlich nicht vorgesehen – eigentlich.
Wer stellt denn schlussendlich fest, ob eine Gebühr angemessen ist?
Der Gesetzgeber will, dass der Preisüberwacher angehört werden muss, bevor die Änderungen genehmigt werden dürfen. Bund, Kantone und Gemeinden sind deshalb gehalten, mir geplante Änderungen vorzulegen, damit ich sie vorgängig prüfen kann. So habe ich in jüngster Vergangenheit rund ein halbes Dutzend Empfehlungen zu Parkplatzgebühren abgegeben, die von den betroffenen Gemeinden befolgt wurden. In einem Fall wurde der Monatspreis einer Parkkarte um 50 Franken (von 85 auf 35 Franken) gesenkt. Das ist wichtig, wenn man bedenkt, dass es Menschen gibt, die auf ein Auto angewiesen sind – Schichtarbeitende zum Beispiel oder Menschen, die in Gebieten mit noch nicht so gutem ÖV-Anschluss wohnen oder arbeiten. Auch zu den Strassenverkehrsamtgebühren haben in den vergangen Jahren die Kantone Post von mir erhalten. Nämlich dann, wenn sie übermässige Gewinne mit einem vergleichsweise hohen Gebührenniveau erwirtschaften. Über die Bücher gegangen sind bisher namentlich die Kantone Genf, Wallis und Basel-Land. Hier wurden bei den Strassenverkehrsämtern die Gebühren gesenkt.
Auch Sie können mich in dieser Sache unterstützen. Denn es geht nicht an, dass mit Gebührenerhöhungen öffentliche Haushalte saniert werden. Wenn Sie also diesbezüglich etwas hören – so schreiben Sie mir. Herzlichen Dank!