Kolumne von Stefan Meierhans
Europameister? Europameister!

Leider nicht im Fussball, sondern bei den Preisen. Das ist oftmals viel weniger gerechtfertigt, als man gemeinhin denkt, sagt der Preisüberwacher.
Publiziert: 09.08.2021 um 06:00 Uhr
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Aktualisiert: 23.07.2021 um 12:26 Uhr
Preisüberwacher Stefan Meierhans.
Foto: Keystone
Stefan Meierhans, Preisüberwacher

Es ist ja keine Neuigkeit, dass die Preise bei uns oft höher sind als bei unseren Nachbarn. Gemäss der entsprechenden, kürzlich aufdatierten und neu veröffentlichten Eurostat-Statistik sind wir unangefochtener Spitzenreiter beim Preisniveauindex für die Konsumausgaben der privaten Haushalte 2020. Lebensmittel, nicht alkoholische Getränke, Restaurant- und Hotelbesuche sind bei uns im Vergleich zu anderen europäischen Ländern am teuersten. Aber auch bei Haushaltsgeräten, Schuhen und Kleidern belegen wir Spitzenplätze.

Dafür haben wir auch höhere Löhne, höhere Mieten, höhere Grundstückspreise, sagen Sie?

Das stimmt. Aber überlegen wir mal, wie viel von den Produkten, die wir kaufen, wurden tatsächlich in der Schweiz zu Schweizer Löhnen und Mieten hergestellt? Oftmals sind es bestenfalls das Marketing und die Logistik, die Extrakosten in der Schweiz verursachen. Die dürften doch eigentlich nicht zu den uns wohlbekannten Preisunterschieden in diesem extremen Ausmass führen.

Den Kampf gegen die Kaufkraftabschöpfung, oder gegen die Hochpreisinsel, wie er auch genannt wird, führen wir schon lange. Diverse Teilerfolge konnten wir verbuchen. So dürfen seit einigen Jahren Lebensmittel, die in der EU rechtmässig hergestellt und angeboten werden, nun auch ohne weitere Prüfung (das spart Kosten!) in der Schweiz verkauft werden – es gilt im Grundsatz das Cassis-de-Dijon-Prinzip. Dennoch bleibt weiterhin viel zu tun. Ich denke da zum Beispiel an massive Zölle bei gewissen Lebensmitteln. Die kürzliche Annahme des indirekten Gegenvorschlags zur Fair-Preis-Initiative durch das Parlament hat den Weg geebnet, unsere Unternehmen und damit letztendlich auch unser Portemonnaie besser zu schützen. Das Kartellgesetz wurde so angepasst, dass nun Interventionen seitens unserer Behörden möglich sind, wenn Lieferanten ihren abhängigen Unternehmen «Schweizer Preise» aufzwingen wollen bzw. sie an einen (teuren) Generalimporteur verweisen.

Wie muss man sich das praktisch vorstellen? Nehmen wir mal an, Sie wären ein Hotelier. Sie haben sich für ein bestimmtes ausländisches Markengeschirr entschieden und Ihr Hotel damit ausgestattet. Nun liegt es in der Natur der Sache, dass es auch mal Scherben gibt. Man wird also – wohl oder übel – in regelmässigen Abständen neue Teller, Tassen oder Eierbecher kaufen müssen. Das macht Sie auf eine gewisse Art abhängig von diesem Hersteller und den Preisen, die er Ihnen macht. Bisher gab es kein wirksames gesetzliches Mittel gegen Lieferanten, die solche Abhängigkeiten zur Kaufkraftabschöpfung ausgenutzt haben. In der Folge wurden die überhöhten Preise hingenommen, durchgereicht, und am Ende mussten sie die Schweizer Kundinnen und Kunden zahlen. Durch die Gesetzesänderung können wir diese Art der Preistreiberei künftig besser verhindern. Alle abhängigen Unternehmen – auch Lieferanten – können sich, wenn sie höhere als marktübliche Preise zahlen sollen, an die Wettbewerbskommission wenden. Ich werde hier ebenfalls unterstützen und hoffe sehr, dass wir damit ein rechtes Stück weiterkommen im Kampf gegen unnötig hohe Preise in der Schweiz.

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