Klimaklage abgewiesen
Shell muss CO2-Ausstoss nicht senken

Der britische Öl- und Erdgaskonzern Shell muss seinen CO₂-Ausstoss doch nicht drastisch reduzieren. Ein Zivilgericht in Den Haag hob am Dienstag ein entsprechendes Klimaurteil der ersten Instanz auf und wies die Klage von Umweltschützern ab.
Publiziert: 12.11.2024 um 09:28 Uhr
|
Aktualisiert: 13.11.2024 um 16:06 Uhr
Der Öl- und Erdgaskonzern Shell hat vor Gericht einen Sieg errungen. Ein Zivilgericht in Den Haag hob ein Klimaurteil auf. Nun muss Shell seinen CO₂-Ausstoss doch nicht drastisch reduzieren.(Archivbild)
Foto: ANITA MARIC
sda-logo_g.jpeg
SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Urteil gilt als Sieg für den Energiekonzern. Noch 2021 hatten die Zivilrichter in Den Haag den Klägern recht gegeben und Shell zur umfassenden CO₂-Reduzierung verpflichtet - netto 45 Prozent weniger als 2019. Und das galt auch für die indirekten Emissionen der Zulieferer und Kunden von Shell. Shell hatte zum Zeitpunkt der Klage auch einen Sitz in Den Haag.

Doch nun erklärten die Richter, Shell habe zwar eine Pflicht, sich für den internationalen Klimaschutz einzusetzen. Doch einen konkreten Prozentsatz bei der Senkung des CO₂-Ausstosses könne dem britischen Konzern nicht auferlegt werden. Eine Reduzierung etwa von der Produktion von Erdgas könne zu einer weltweiten Zunahme bei der Kohle-Förderung führen, was deutlich schlechter für das Klima wäre.

Kläger gehen wahrscheinlich in Revision Shell hatte gegen das Urteil von 2021 Berufung eingelegt. Das Gericht gab dem Unternehmen recht und verpflichtete es auch nicht, seine direkten Emissionen bei der Produktion und dem Vertrieb von Energie zu senken. Shell sei bereits auf dem guten Weg und wolle bis 2030 selbst eine Reduzierung von 50 Prozent erreichen.

Es gilt als sicher, dass der Hauptkläger, die Umweltorganisation Milieudefensie, bei der höchsten Instanz nun in die Revision geht. Für Milieudefensie ist Shell «einer der grössten Klimaverschmutzer der Welt». Das Urteil kann auch Folgen für andere ähnliche Verfahren haben.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.