Nein. Anders als in den USA ist hierzulande nicht der Geburtsort massgebend, sondern das Verwandtschaftsverhältnis. Ein in der Schweiz geborenes Kind wird nur automatisch Schweizer Bürger, wenn entweder die Mutter oder der Vater im Besitz der Schweizer Staatsangehörigkeit ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern miteinander verheiratet sind.
Es gibt jedoch einzelne Kantone, die generelle Einbürgerungserleichterungen für Kinder und Jugendliche eingeführt haben. Schweizweit gilt, dass hier geborene Kinder erst mit der Vollendung des elften Altersjahres eingebürgert werden können.
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