Kann ich auf eine Verwarnung pochen?
Billett weg, obwohl nur Blechschaden entstand

Ich habe auf einer Quartierstrasse den Rechtsvortritt missachtet und deswegen einen Verkehrsunfall verursacht. Obwohl ich seit Jahren unfallfrei fahre und bei diesem Unfall nur Blechschaden entstanden ist, soll ich für einen Monat den Führerausweis abgeben. Kann ich auf eine Verwarnung pochen?
Publiziert: 14.01.2016 um 10:42 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 22:52 Uhr

Auf eine Verwarnung dürfen nur Verkehrssünder zählen, die eine leichte Widerhandlung begangen haben. Zudem darf gegen sie in den vorangegangenen zwei Jahren keine Massnahme – also weder ein Entzug noch eine Verwarnung – ausgesprochen worden sein. Ansonsten liegt gemäss Strassenverkehrsrecht eine mittelschwere Widerhandlung vor, die stets einen Führerausweisentzug von mindestens einem Monat nach sich zieht. Umgekehrt bedeutet das: Wer Verkehrsregeln verletzt und dadurch eine Gefahr für die Sicherheit anderer schafft, begeht immer eine mittelschwere Widerhandlung.

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Doch ist nun eine solche Verkehrsgefährdung bereits dann gegeben, wenn «nur» Blechschaden entstanden ist? Das Bundesgericht hat dazu bereits ein paarmal Klartext gesprochen: Es reicht bereits die konkrete und erhebliche Gefahr, dass wegen dem fehlbaren Verkehrsmanöver Sachen oder – noch schlimmer – Personen zu Schaden kommen.

Fazit: Da es wegen Ihrer Vortrittsmissachtung effektiv zu einem Blechschaden gekommen ist, beziehungsweise Sie es nur dem Zufall verdanken, dass keine Menschen zu Schaden kamen, ist die Verkehrsgefährdung klar zu bejahen. Dementsprechend werden Sie das Billett abgeben müssen – und von einer Anfechtung dieser Anordnung ist klar abzuraten.

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