Maximal 1 Million Franken
Nationalrat will Lohnlimite für Chefs von Bundesbetrieben

Die Bezüge der obersten Kader von SBB, Post und anderen Bundesbetrieben sollen eine Million Franken nicht übersteigen. Der Nationalrat hat sich am Donnerstag für eine gesetzlich verankerte Lohnobergrenze ausgesprochen - gegen den Willen des Bundesrates.
Publiziert: 18.03.2021 um 05:12 Uhr
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Aktualisiert: 18.03.2021 um 20:50 Uhr
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Der Nationalrat will einen Lohndeckel bei bundesnahen Betrieben. (Themenbild)
Foto: GABRIELE PUTZU

Die Mehrheit des Rates war sich einig: Die Topkader und Verwaltungsräte bei den sieben grösseren Unternehmen des Bundes - SBB, Post, Ruag, Skyguide, Suva, SRG und Swisscom - sollen jährlich nicht mehr als eine Million Franken Entgelt beziehen können.

Der Begriff «Entgelt» deckt dabei neben Lohn und Honorar sämtliche geldwerten Leistungen ab - inklusive Nebenleistungen und berufliche Vorsorge. Der Rat nahm das Geschäft in der Gesamtabstimmung mit 139 zu 44 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.

FDP wehrt sich

Die teilweise hohen Löhne, die ausbezahlt werden, würden in der Bevölkerung auf Unverständnis stossen, sagte Gerhard Pfister (CVP/ZG) im Namen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N). Seitens der Fraktionen tönte es ähnlich.

Einzig die FDP-Fraktion weigerte sich, die Vorlage so zu anzunehmen. «Die Vorlage reitet auf der Empörungswelle der sogenannten Lohnexzesse», sagte Kurt Fluri (FDP/SO). Die Vorlage sei sachlich falsch, indem sie ein einheitliches Mass für alle Betriebe festlege. Den unterschiedlichen Unternehmen werde keine Rechnung getragen. «Wenn schon müssten differenzierte, auf die Branche abgestimmte Limiten festgelegt werden», sagte Fluri.

Bundesrat geht unter

Auch für den Bundesrat ist die Regelung zu starr. Zudem habe der Bundesrat bereits Instrumente in der Hand, um die Entlöhnung der obersten Kader und der Leitungsorgane von Unternehmen und Anstalten des Bundes zu steuern, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Er beantragte, dass zumindest die Swisscom vom Lohndeckel ausgenommen wird, da sie als börsenkotiertes Unternehmen dem Aktienrecht unterliegt. Der Rat lehnte dies mit 128 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung ab.

Die Kommission, die die Vorlage ausarbeitete, wollte eigentlich, dass bei den übrigen Unternehmen und Anstalten des Bundes, die Kompetenz zur Festlegung der Maximalentgelte beim Bundesrat liegt. Dazu zählen etwa die Arzneimittelzulassungsstelle Swissmedic oder Schweiz Tourismus. Entsprechend soll das Bundespersonalgesetz angepasst werden.

Eine Minderheit um Samira Marti (SP/BL) kam jedoch mit ihrem Antrag durch, dass auch hier eine Obergrenze von einer Million Franken gesetzt wird. Ansonsten würde die Arbeit auf halben Weg abgebrochen, argumentierte sie. Ihr Antrag kam mit 98 zu 89 Stimmen bei einer Enthaltung durch.

Angestossen hatte die Vorlage alt SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) mit einer parlamentarischen Initiative. Das Geschäft geht an den Ständerat. (SDA)

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