Justiz
Credit Suisse klagt wegen drei «Inside Paradeplatz»-Artikeln

Die Credit Suisse verklagt den Journalisten Lukas Hässig. Es geht um drei Artikel auf Hässigs Webseite «Inside Paradeplatz». Diese seien wettbewerbsschädigend und verletzten Persönlichkeitsrechte, heisst es in der Klageschrift.
Publiziert: 19.11.2015 um 16:19 Uhr
|
Aktualisiert: 05.10.2018 um 17:51 Uhr

Hässig hat die Klageschrift zuhanden des Zürcher Handelsgerichts auf «Inside Paradeplatz» veröffentlicht. Darin beziffert die Anwaltskanzlei der Credit Suisse (CS) den Streitwert auf «mindestens 100'000 Franken». «Viel Geld, zumindest für ein kleines Medium», wie Hässig in einem Beitrag vom Donnerstag schreibt.

Der Journalist prangert an, dass CS-Verwaltungsratspräsident Urs Rohner oder andere CS-Spitzenmänner nicht selbst klagten. Stattdessen finanziere «die Bank als mächtige und finanziell potente Firma» den Vorstoss gegen «Inside Paradeplatz».

Hässig versucht in seinem Beitrag zudem aufzuzeigen, dass seine früheren Aussagen sachgemäss waren. Die CS-Kanzlei wiederum bezeichnet ihn als «bekannt für Berichterstattungen, die den Mindestanforderungen an einen seriösen Journalismus nicht genügen.»

Einer der Artikel, welcher die CS zur Klage veranlasst hat, trägt den Titel: «CS wie Fifa». In dem Beitrag stellt Hässig einen Vergleich zwischen CS-Verwaltungsratspräsident Urs Rohner und FIFA-Präsident Sepp Blatter an. Beide hätten die Chance eines Abgangs in Würde verpasst, lautet seine Aussage.

Hässig formuliert dies wie folgt: «Rohner ist zwar nicht Joseph Blatter. Er ist eine Generation jünger. Doch im Verdrängen der Realität kommt man zur Gleichung: Urs wie Sepp.» Blatter habe die Chance auf einen würdigen Abtritt im Frühling verspielt, als die US-Justiz klarmachte, dass sein Laden ein korrupter Verein sei.

Danach folgt eine Passage in Bezug auf Rohner, die in der ursprünglichen Fassung wie folgt lautete: «Der Spitzenmann des Finanzmultis hatte ein Jahr zuvor den Ball auf dem Penaltypunkt, als ebenfalls die Amerikaner ihn und seine Bank zur kriminellen Organisation stempelten.»

In der Klageschrift beanstandet die Credit Suisse zum einen, dass sie mit der FIFA in einen Topf geworfen wird: «Die FIFA wird seit Monaten von einem Korruptionsskandal erschüttert», heisst es. Vor diesem Hintergrund sei die Gleichsetzung mit der Credit Suisse unlauter und geschäftsschädigend. Hässig hält entgegen, der Artikel drehe sich nicht um Korruption, sondern um den verpassten Moment des Rücktritts.

Weiter stört sich die Bank an der Passage, gemäss der sie von den Amerikanern zur kriminellen Organisation gestempelt worden sei. Diese Aussage sei unwahr, unlauter und verletze die Credit Suisse in ihrer Persönlichkeit, heisst es in der Klageschrift.

Hier beruft sich Hässig auf ein Dokument aus dem US-Steuerstreit, indem die Grossbank der absichtlichen Beihilfe zum Steuerbetrug bezichtigt wird.

Die Credit-Suisse-Spitze um den damaligen Chef Brady Dougan hatte im Februar 2014 in einer Anhörung vor dem US-Senat eingestanden, dass einige ihrer in der Schweiz stationierten Banker US-Kunden beim Verstecken von Einkommen und Anlagen «geholfen zu haben scheinen». Dem exekutiven Management sei das aber nicht bekannt gewesen.

Neben dem FIFA-Artikel beanstandet die Grossbank zwei weitere Beiträge Hässigs: Einer trägt den Titel «Tidjane Thiam raubt der CS das Herz». Darin prangert der Journalist den geplanten teilweisen Börsengang des Schweizer Geschäfts an. Die Credit Suisse klagt unter anderem wegen der Aussage «Der Plan ist fast schon ein Ganovenstück erster Güte.» Diese Passage und der Titel des Artikels wurden unterdessen abgeschwächt.

Der dritte Artikel, um den gestritten wird, trug ursprünglich den Titel «Urs Rohner kriegt Kapital nicht zusammen». Darin geht es um die am (heutigen) Donnerstag von den Credit-Suisse-Aktionären genehmigte Kapitalerhöhung. Nach Interventionen einer Bankensprecherin änderte Hässig den Titel und mehrere Passagen.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.