Jobwechsel ohne Einwilligung
Kündigen, wenn der Chef dagegen ist?

Ich möchte meine Stelle kündigen, fürchte aber, dass der Arbeitgeber damit nicht einverstanden ist. Ist meine Kündigung denn auch ohne seine Einwilligung gültig?
Publiziert: 06.06.2016 um 08:30 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 07:25 Uhr

Ihre Kündigung ist gültig, wenn daraus Ihr Wille klar hervorgeht. Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitgeber einverstanden ist – er muss die Kündigung lediglich zur Kenntnis nehmen. Sie muss auch nicht schriftlich erfolgen, ausser das war vertraglich so vereinbart. Wenn Sie mündlich kündigen, empfiehlt sich aber aus Beweisgründen, sich vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen, dass und wann er davon erfahren hat – oder dass Zeugen dabei sind. 

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Foto: Beobachter

Die Kündigung ist auch ohne Begründung gültig. Der Arbeitgeber kann jedoch eine schriftliche Begründung verlangen. Dann müssten Sie diese nachliefern.

Die Kündigungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Arbeitgeber vom Entscheid Kenntnis nimmt oder die Möglichkeit dazu hat. Sollte er sich weigern, die eingeschriebene Kündigung entgegen­zunehmen, ist diese trotzdem gültig, und die Frist beginnt zu laufen. Denn wenn die Zustellung absichtlich vereitelt wird, gilt die Kündigung als empfangen, sobald er sie hätte zur Kenntnis nehmen können.

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