Der Streit ums Nikotin ist eskaliert. Bundesverwaltung und E-Zigi-Händler sind sich nicht einig geworden. Jetzt muss der Richter entscheiden.
Liquid, so heisst die Nachfüllflüssigkeit für E-Zigaretten, darf in der Schweiz nur nikotinfrei verkauft werden. Die Firma Insmoke hat letzten Juni trotzdem entschieden, nikotinhaltige Liquids anzubieten. Am 12. November hat ihr das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) einen Riegel geschoben.
Insmoke-Chef Stefan Meile (30) ist empört: «Dieser Entscheid macht überhaupt keinen Sinn. Während die tödlichen Zigaretten überall gekauft werden können, verbietet man unsere deutlich weniger schädlichen Nikotin-Liquids.»
Diese Woche hat nun Meile beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht. Er sieht sich im Recht: «Das Gesetz erlaubt uns, in der Schweiz Liquids zu verkaufen.» Seine Waffe ist das sogenannte Cassis-de-Dijon-Prinzip.
Es erlaubt Schweizer Händlern, Produkte zu importieren, die in mindestens einem EU-Land verkauft werden dürfen. Diese Tatsache und ein juristisches Gutachten bewogen ihn dazu, im Juni trotz Verbot Nikotin-Liquids zu verkaufen.
Noch fünf Jahre bis zum neuen Tabakgesetz
Ohne Nikotin läuft nichts. Denn die allermeisten E-Zigi-Nutzer wollen vom viel schädlicheren Rauchen wegkommen. Das klappt bei vielen nicht ohne den Wirkstoff aus der Tabakpflanze.
Das Ziel ist, Schritt für Schritt nikotinfrei zu werden. Dazu steigt man nach einer gewissen Zeit auf Liquids um, die weniger Nikotin enthalten. Meiles Kunden besorgen die Ware heute in ausländischen Onlineshops. Ihm geht dadurch viel Gewinn flöten. «Bei Liquids aus dem Ausland ist zudem die Qualitätskontrolle nicht sichergestellt», betont Meile.
Der Bundesrat hat Anfang November entschieden, Nikotin-Liquids künftig zu erlauben. Heute fallen E-Zigis noch unter das Lebensmittelgesetz. Und das lässt keine nikotinhaltige Produkte zu. Neu werden sie ins Tabakgesetz verschoben. Das neue Tabakgesetz muss noch durchs Parlament und tritt voraussichtlich im Jahr 2020 in Kraft. Meile will aber nicht so lange warten.
Das BLV besteht auf das heute geltende Gesetz: «Die Vermarktung von nikotinhaltigen E-Zigaretten ist nach geltendem schweizerischem Lebensmittelrecht verboten», bekräftigt eine Sprecherin auf Anfrage von BLICK.
Meiles Cassis-de-Dijon-Argument lässt das BLV nicht gelten. Die aktuelle Rechtslage in der Schweiz sei nicht ausreichend und wesentliche Anforderungen an die Vermarktung von nikotinhaltigen E-Zigaretten noch nicht geregelt, heisst es.
«Kein vernüftiges Argument gegen Nikotin-Liquids»
Das Gericht soll nun entscheiden, was stärker ist: Das Cassis-de-Dijon-Prinzip oder das noch geltende Lebensmittelgesetz. Meile macht den juristischen Schritt nicht nur als Insmoke-Chef, sondern auch als Präsident des Schweizer E-Zigaretten-Verbands Swiss Vape Trade Association (STVA).
«Die Bundesverwaltung weigert sich einfach, aktiv zu werden, weil sie dann sehen würden, dass es kein vernünftiges Argument gibt, heute nikotinhaltige Liquids zu verbieten», schimpft der Thurgauer.
Sollte das Bundesverwaltungsgerichts in Meiles Sinn entscheiden, könnten E-Zigi-Dampfer bereits in drei Wochen wieder Schweizer Nikotin-Liquids kaufen. Wenn nicht, könnte der irre Streit ums Nervengift noch ein paar Jahre weitergehen.