Herber Rückschlag für Tesla: Der Elektroautobauer aus Kalifornien darf in Deutschland nicht mehr für die Funktion des Autopiloten werben. Dies hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) verfügt.
Konkret: Der Begriff Autopilot sei irreführend. Die Selbstfahrfunktion des E-Autos stelle eine erhebliche Sicherheitsgefahr dar, argumentierten die KBA-Experten. Besitzer von Tesla-Autos würden sich im autonomen Fahrstatus in einer falschen Sicherheit wiegen.
Die Debatte um die Autopilot-Funktion sorgt seit Monaten für Diskussionen, nachdem zwei tödliche Unfälle mit Tesla-Autos in den USA und China bekannt wurden.
Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat letzte Woche BLICK bestätigt, dass die Selbstfahrfunktion von Autos auf Schweizer Strassen zulässig ist. Die Rechtslage sei eindeutig. Der Fahrer muss jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug haben. Gegen die Aktivierung des Autopiloten beim Tesla spreche daher nichts. (hoa)