In der ersten Registrierungsphase waren nur Gesuche von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, für geschützte Marken und Herkunftsbezeichnungen sowie von im Handelsregister eingetragenen Unternehmen, Vereinen und Stiftungen zugelassen. Diese Phase ging am 9. November zu Ende, wie das BAKOM am Donnerstag mitteilte.
Interessenten können nun während 20 Tagen Kommentare zu den beantragten Domainnamen abgeben oder ein Konkurrenzgesuch einreichen, wenn sie die Kriterien ebenfalls erfüllen. Nach Ablauf der Frist teilt das BAKOM die akzeptierten .swiss-Adressen zu.
Bei mehreren Bewerbungen um dieselbe Bezeichnung haben öffentlich-rechtliche Körperschaften Vorrang. Als letzte Möglichkeit sieht das BAKOM eine Versteigerung der Domainnamen vor.
Ab 11. Januar können auch Vereine und Stiftungen ohne Eintrag im Handelsregister einen .swiss-Domainnamen beantragen. Die Endung .swiss steht nur Organisationen offen, die die Interessen der schweizerischen Gemeinschaft fördern. Privatpersonen können deshalb keinen .swiss-Domainnamen beantragen.