Dies sagte eine Sprecherin des Münchner Landgerichts am Freitag der Nachrichtenagentur Reuters. Nach diesem Urteil darf Apple wegen der Verletzung von Qualcomm-Patenten künftig keine iPhone-Modelle 7, 7plus, 8, 8plus und X mehr in der Bundesrepublik verkaufen.
Bereits damals hatte Apple angekündigt, in die Berufung zu gehen. Nun reagierte Apple auf den jüngsten Schritt des Kontrahenten: Am Donnerstag hinterlegte Qualcomm eine Sicherheit von 1,34 Milliarden Dollar, die das Gericht zur Wirksamkeit des Verkaufsstopps gefordert hatte.
Qualcomm hat damit nach eigenen Angaben die Bedingung für ein sofortiges Verkaufsverbot für die iPhone-Modelle erfüllt. Die Summe ist für den Fall gedacht, dass das Urteil von einem höheren Gericht wieder aufgehoben wird und Apple für den Verkaufsstopp entschädigt werden muss. Das Landgericht hatte entschieden, dass Apple mit einer in den iPhones eingesetzten Energiespartechnologie Qualcomm-Patente verletzt hat.
Apple wollte sich am Freitag nicht zu dem jüngsten Schritt des Kontrahenten äussern und verwies auf eine Mitteilung nach der Gerichtsentscheidung vom Dezember. Damals hatte der kalifornische Konzern erklärt, dass er in seinen eigenen 15 Geschäften in Deutschland die iPhones 7 und 8 aus dem Sortiment nehmen würde, wenn das Verkaufsverbot in Kraft trete. Dagegen sollten über Tausende andere Verkaufsstellen weiter sämtliche iPhones angeboten werden.
Das sieht Qualcomm anders: Das Unternehmen interpretiert das Urteil so, dass Apple auch über diese Kanäle den Vertrieb der betroffenen Handys stoppen muss. Der grösste Apple-Händler in Deutschland, die Tochter des Telekom-Konzerns Freenet Gravis, hatte am Freitag noch sämtliche iPhones in den Regalen.
Die Bundesrepublik ist nur ein Schauplatz des Streits zwischen den beiden US-Konzernen. Zuvor ist Qualcomm bereits gegen den Verkauf von iPhones in den USA und China vorgegangen. Während Qualcomm dem iPhone-Hersteller die Verletzung von Patenten vorwirft, beschuldigt Apple den Chiphersteller, seine Marktmacht zu missbrauchen.