Schindler erkenne das Urteil an und sei erleichtert, dass der ehemalige Mitarbeiter von Schindler Japan auch vom Berufungsgericht vollumfänglich freigesprochen wurde, teilte der Luzerner Konzern am Freitag mit.
Bereits das Bezirksgericht Tokio war 2015 in erster Instanz zum Schluss gekommen, dass nicht eine fehlerhafte Konstruktion, sondern mangelnde Wartung durch Dritte zum Unfall geführt hatte. Dagegen rekurrierte die Staatsanwaltschaft.
Schindler selbst hat sich im November des letzten Jahres mit der Familie des Opfers vor einem Gericht in Tokio auf eine finanzielle Entschädigung geeinigt.
Der tragische Unfall hat sich 2006 in einem Schindler-Lift in Japan ereignet. Ein Teenager kam ums Leben, als sich ein Aufzug beim Aussteigen bei noch geöffneten Türen plötzlich nach oben in Bewegung setzte und den Jungen einklemmte.
Für Schindler bedeutete dies das Ende der Ambitionen in Japan. Der Konzern hatte einst grosse Hoffnungen in diesen Markt gesetzt. Zwar war es bereits vor dem Unfall nicht ganz einfach für Schindler, dort Fuss zu fassen.
Seit diesem Fall aber verkaufte der Schweizer Lift- und Rolltreppenhersteller keine einzige neue Anlage mehr in dem Inselstaat. Auch weil Schindler zunächst ungeschickt kommunizierte, geriet das Unternehmen stark in die Kritik und erlitt einen massiven Reputationsschaden.
In Japan wird bei solchen Fällen eine umgehende öffentliche Entschuldigung erwartet - ungeachtet der Schuldfrage. Schindler aber erkannte dies zu spät. Als sich der Konzern Tage später entschuldigte, war der Schaden bereits angerichtet.
Zehn Jahre später verkaufte Schindler das Japan-Geschäft, das nur noch aus Wartungen bestand, schliesslich an den US-Konkurrenten Otis.