Sonntagsarbeit sei dann rechtens, wenn ein Einkaufszentrum den «Bedürfnissen des internationalen Fremdenverkehrs» diene, teilt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) heute Dienstag nun mit. Um in diese Kategorie zu fallen, müssen die Geschäfte vorwiegend Luxusartikel anbieten und ihre Umsätze hauptsächlich mit internationaler Kundschaft erzielen.
Ausserdem müsse das Einkaufszentrum direkt über die Autobahn oder einen Bahnhof zu erreichen sein und nicht weiter als 15 Kilometer von einer Landesgrenze entfernt liegen.
Da all diese Vorgaben auf das Foxtown Einkaufszentrum zutreffen, dürfen laut Seco ab ersten August während des ganzen Jahres Arbeitnehmer am Sonntag beschäftigt werden. Eine Sonderbewilligung ist dafür nicht mehr nötig.
Der Bundesrat hatte eine Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots im Februar beschlossen. Die Änderung ging auf eine Motion des Tessiner FDP-Ständerats Fabio Abate zurück, die auf das Einkaufszentrum Foxtown in Mendrisio Bezug nahm. Dort waren jahrelang rechtswidrig Sonntagsverkäufe toleriert worden. (SDA)