Dieses Mail verschicken Vorgesetzte und Personalabteilungen dieser Tage millionenfach in der Schweiz: Bitte darauf vorbereiten, dass in der Firma Homeoffice angeordnet wird. Als Vorsichtsmassnahme oder weil es einen konkreten Coronafall gibt.
In Deutschland liess die Beratungsfirma EY wegen eines erkrankten Mitarbeiters den Sitz in Düsseldorf räumen, schickte 1500 Angestellte für ein paar Tage ins Homeoffice, liess das gesamte Gebäude desinfizieren.
In der Schweiz ist die Lage noch nicht ganz so dramatisch. «Bis jetzt haben die wenigsten Unternehmen zwingend Homeoffice verordnet, bei den meisten Firmen ist die Massnahme freiwillig», sagt Matthias Graf (50), Unternehmensberater von Boldt Partners.
Einzig beim Aroma- und Duftmittelhersteller Givaudan ist der Ernstfall bereits eingetreten: Der Firmensitz in Kemptthal ZH bleibt bis auf Weiteres geschlossen. 400 Mitarbeitende wurden angewiesen, von zuhause aus zu arbeiten. Ein Mitarbeiter aus dem Ausland, der sich nur kurz in Kemptthal aufhielt, hat sich mit dem Coronavirus infiziert und Krankheitssymptome entwickelt.
Aber die Unternehmen bereiten sich darauf vor, wie eine Umfrage von BLICK bei grossen Schweizer Firmen zeigt. Die meisten haben einen Pandemieplan in der Schublade. Wissen, was getan werden muss, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Unternehmen sind auf Homeoffice vorbereitet
Für viele Unternehmen ist Homeoffice kein neues Konzept. Die Banken UBS und Raiffeisen, Beratungsfirmen wie EY oder PWC oder auch die Versicherungskonzerne Swiss Life und Swiss Re erklären gegenüber BLICK, dass sie jederzeit die Möglichkeit haben, Homeoffice anzuordnen, ohne dass es zu grossen betrieblichen Einschränkungen kommen sollte.
Das gilt auch für die Credit Suisse, die aber noch einen Schritt weiter geht. Die Bank greift in der Schweiz zu drastischen Massnahmen, führt eine örtliche Aufteilung der Mitarbeiter ein. «Split Operation» nennt sich das Konzept. Das gelte für alle Teams, die für das Funktionieren der Bank kritisch seien, berichtet das Finanzportal finews.ch. Den damit verbundenen Aufwand für Angestellte nimmt die Grossbank in Kauf.
Die Versicherung Zurich Schweiz fordert per sofort, dass die Hälfte der Belegschaft auf Homeoffice wechselt. Die flexible Arbeitsweise sei auch hier schon zuvor genutzt worden, sodass Mitarbeiter vorbereitet seien.
Experte Graf glaubt, dass die nun angeordneten Massnahmen die Schweizer Arbeitswelt nachhaltig verändern: «Das Coronavirus könnte Homeoffice in der Schweiz einen Schub verleihen. Inzwischen empfehlen das auch Firmen, die dem Arbeiten zu Hause eher skeptisch gegenüberstanden.»
Graf warnt allerdings auch: «Homeoffice lässt sich nur bedingt über Nacht einführen. Es braucht einerseits die technischen Voraussetzungen dafür, andererseits muss auch die Firmenkultur darauf ausgerichtet sein.» Denn sonst bestünde vor allem am Anfang die Gefahr, dass es zu Ineffizienzen komme. Allerdings: Im Homeoffice kann man durchaus produktiv sein, wenn man es richtig macht.
Die Grenzen von Homeoffice
Und auch die Jobs müssen sich für Homeoffice eignen. Das heisst, auch bei Dienstleistungsunternehmen gibt es viele Arbeiten, die nur vor Ort erledigt werden können.
Die Krankenkasse CSS schreibt, dass Homeoffice für Mitarbeitende im «Scan-Center» nicht möglich sei, da diese Belege digitalisieren müssten. Auch der Kundenservice kann nicht in die eigenen vier Wände verlegt werden. Teilweise sind bei den Unternehmen IT-Abteilungen betroffen, die für die Aufrechterhaltung der Systeme zuständig sind. Die interne Druckerei muss ebenfalls vor Ort besetzt sein, um etwa Rechnungen zu verschicken.
Beim Versicherer Axa heisst es, dass Sicherheitsdienste, Logistikleistungen sowie Tätigkeiten im Aussendienst von Homeoffice ausgeschlossen sind. Für die restlichen Arbeitsfelder besteht auf eigenen Wunsch des Arbeitnehmers die Möglichkeit dazu.
Auch der Pharmakonzern Novartis erklärt, dass flexible Arbeitsmodelle bestehen, die jedoch nicht das Labor- und Produktionsumfeld einschliessen. Unabhängig von den aktuellen Risiken arbeiten bereits viele Mitarbeiter von zu Hause aus.
Ähnlich klingt es bei der Post. Der gelbe Riese zählt insgesamt 58'000 Angestellte. Von diesen arbeiten 20'000 am Bildschirm und könnten somit auch Homeoffice beantragen. Derzeit seien es 9000, die diese Möglichkeit regelmässig nutzten. Die restlichen Jobs erlauben keine Arbeit von daheim aus. Dazu gehören Fahrer von Postautos, Brief- und Paketsortierer sowie Zusteller.
Sonderfall Detailhandel
Detailhändler Coop weist auf den Pandemieplan hin, der seit mehreren Jahren besteht. Sobald es notwendig sei, folgten weitere Massnahmen. Die Migros hat ausser bei Rückkehrern aus Risikogebieten derzeit keine Anordnung auf Homeoffice.
Eine Alternative zu Homeoffice sind Videokonferenzen. Der Telekommunikationskonzern Swisscom wie auch andere Unternehmen haben Sitzungen mit über 25 Personen bis Mitte März abgesagt. Stattdessen unterhalten sich die Mitarbeitenden via Bildschirm.
Das Coronavirus wirft für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ganz neue Fragen auf. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss notwendige Hygienemassnahmen zum Schutz der Gesundheit seiner Angestellten ergreifen.
Unter besonderen Umständen wie im Pandemiefall, kann der Arbeitgeber für eine begrenzte Zeit Flexibilität erwarten. Beispielsweise eine Verlegung an einen anderen Arbeitsort oder eben nach Hause.
Entscheidet der Arbeitnehmer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber, dass er aus Angst vor Ansteckung zu Hause bleibt, hat er keinen Anspruch auf Lohn. Hält der Arbeitgeber sich nicht an die Hygienemassnahmen der Behörde, kann der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern und hat weiter Anspruch auf Lohn.
Wenn der Betrieb geschlossen wird, muss der Arbeitnehmer grundsätzlich weiter bezahlt werden. Der Arbeitgeber kann in solchen Fällen Kurzarbeitsentschädigung beantragen.
Zu Geschäftsreisen in von der Behörde als riskant eingestufte Gebiete, darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht zwingen. In Länder, die von der Behörde nicht als Risikogebiete gelten, müssen Sie die Geschäftsreise antreten. Ausnahmen bestehen, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die das Ansteckungsrisiko erhöhen.
Ein Arbeitgeber kann Sie zu betrieblicher Quarantäne zwingen, wenn er die Gefahr sieht, dass sich andere Mitarbeiter anstecken können. In dieser Zeit werden Sie weiterhin bezahlt.
Das Coronavirus wirft für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ganz neue Fragen auf. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss notwendige Hygienemassnahmen zum Schutz der Gesundheit seiner Angestellten ergreifen.
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Entscheidet der Arbeitnehmer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber, dass er aus Angst vor Ansteckung zu Hause bleibt, hat er keinen Anspruch auf Lohn. Hält der Arbeitgeber sich nicht an die Hygienemassnahmen der Behörde, kann der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern und hat weiter Anspruch auf Lohn.
Wenn der Betrieb geschlossen wird, muss der Arbeitnehmer grundsätzlich weiter bezahlt werden. Der Arbeitgeber kann in solchen Fällen Kurzarbeitsentschädigung beantragen.
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Ein Arbeitgeber kann Sie zu betrieblicher Quarantäne zwingen, wenn er die Gefahr sieht, dass sich andere Mitarbeiter anstecken können. In dieser Zeit werden Sie weiterhin bezahlt.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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Im Homeoffice kann man durchaus produktiv sein, wenn man es richtig macht. Dabei gilt es aber einige Regeln zu beachten. BLICK gibt Tipps, wie sie ihre eigenen vier Wände effizient als Büro nutzen können.
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Es braucht nur ein paar kreative Ideen für einen praktischen und motivierenden Arbeitsplatz mit Stil zu Hause.
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