Die Trockenheit macht auch an diesem 1. August vielen Grillpartys einen Strich durch die Rechnung. Jetzt reagieren die Kantone und verhängen erste Massnahmen.
Am härtesten greift der Kanton Tessin durch. Dort gilt ein absolutes Feuerverbot im Freien. Auch das Ablassen von Feuerwerk ist verboten. Ähnlich geht Graubünden vor. Dort gilt das absolute Feuerverbot aber nur im südlichen Teil des Kantons.
Angst vor Waldbränden
Viele Kantone fürchten vor allem Waldbrände, die durch traditionelle 1.-August-Feuer oder Feuerwerke entstehen könnten. Die Kantone Aargau, Basel-Stadt und -Landschaft, Neuenburg und Solothurn haben darum ein Feuerverbot im Wald und in Waldnähe ausgesprochen. Das Gleiche gilt für Teile des Kantons Bern.
Feuerwerksliebhaber in diesen Kantonen können aber aufatmen: Das Ablassen von Feuerwerk bleibt mit genügend Abstand zur Waldgrenze möglich. Dieser Mindestabstand variiert von Kanton zu Kanton.
Abstand zum Wald bei Feuerwerk
In den Kantonen Genf und Jura ist das Feuern im Wald möglich, jedoch nur auf fest eingerichteten Feuerstellen. Zudem ermahnen die Kantone Luzern, Nid- und Obwalden, Schaffhausen, Thurgau, Uri, Waadt, Zug und Zürich die Bevölkerung zum sorgfältigen Umgang mit Feuer.
Aber Achtung: In vielen Kantonen haben die Gemeinden das letzte Wort, ob Feuer und Raketen erlaubt sind. (ste)