Die Verträge mit den drei Poolern laufen über vier Jahre und haben eine Vertragssumme von insgesamt rund einer Million Franken, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am Mittwoch mitteilte.
Das Bundesamt für Energie (BFE) rechnet damit, dass im Winter 2022/23 mit den gepoolten Notstromaggregaten rund 280 MW Leistung als nationales «Reservekraftwerk» bereitgestellt werden können.
Interessierte Besitzer von Notstromaggregaten mit mindestens 750 kW Leistung können sich nun bei einem der Pooler anmelden. Der Pooler kümmert sich dann laut Mitteilung um alle weiteren Schritte inklusive der vertraglichen Details. Als Entschädigung erhalten die Besitzerinnen und Besitzer der Notstromaggregate eine Bereitstellungsprämie.
(SDA)