Das teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. «Vorbescheide, die die Steuerlast eines Unternehmens künstlich verringern, stehen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang - sie sind illegal», sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Sie hoffe, dass diese Botschaft bei den Regierungen der Mitgliedstaaten und den Unternehmen Gehör finde. Steuervorbescheide an sich seien zwar absolut legal, stellte die EU-Kommission klar. Bei den beiden geprüften Bescheiden wurden für die Berechnung der Unternehmensgewinne jedoch künstliche und komplexe Methoden genehmigt, die die wirtschaftliche Realität ausser Acht liessen.
Bei Starbucks ist die Kafferösterei des US-Konzerns in den Niederlanden betroffen, bei Fiat die Finanzierungsgesellschaft in Luxemburg. (SDA)