«Ich will hier raus!»
Das muss ich bei der Job-Kündigung beachten

Ich halte es in meinem Job fast nicht mehr aus: Alles läuft schief, der Stress ist zu gross, der Chef hats auf mich abgesehen: Was kann ich tun? Soll ich kündigen? Oder mich krankschreiben lassen?
Publiziert: 22.10.2015 um 09:54 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 20:19 Uhr
Frust im Job? Eine Kündigung sollte wohl überlegt sein.
Foto: Thinkstock.com

Der Mann am Telefon klingt verzweifelt: Er würde seinen Job lieber heute als morgen verlassen. Enormer Leistungsdruck und Intrigen schlagen ihm auf die Gesundheit. Eine andere Stelle hat er jedoch bisher nicht gefunden. Einfach so zu kündigen, traut sich der Familienvater nicht. Zu Recht befürchtet er Sanktionen durch die Arbeitslosenversicherung – es drohen Einstelltage wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. «Was kann ich tun, um so rasch wie möglich von diesem Job wegzukommen?», will er vom Beobachter-Beratungszentrum wissen.

Was man tun kann, wenn man sich aus gesundheitlichen Gründen ausserstande sieht, in einer solchen Stelle zu verbleiben:

1. Intern früh ansprechen

Es gilt: Vorbeugen ist besser als heilen. Wer unter den Zuständen am Arbeitsplatz zu leiden beginnt, sollte frühzeitig Hilfe holen, denn gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen muss man nicht hinnehmen. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht: Sie müssen «die Persönlichkeit des Arbeitnehmers achten und schützen und auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht nehmen», heisst es im Gesetz. Gemeint ist auch die psychische Gesundheit. Der erste Schritt ist also immer das Gespräch mit dem Vorgesetzten. Nützt das nichts – oder ist der Chef selbst das Problem –, kann man sich an die nächsthöhere Stelle oder die Personalabteilung wenden. Grössere Firmen verfügen oft über einen internen Sozialdienst oder haben ein Abkommen mit unabhängigen Anlaufstellen, an die man sich wenden kann.

2. Externe Stellen beiziehen

Kommt man intern nicht weiter, können externe Stellen helfen. Vernachlässigt ein Arbeitgeber den Gesundheitsschutz, ist das kantonale Arbeitsinspektorat zuständig (www.arbeitsinspektorat.ch). Es berät, nennt Unterstützungsangebote und kann notfalls auch direkt im Betrieb intervenieren. Anzeigen werden vertraulich behandelt.

3. Offenheit gegenüber dem Arzt

Bei gesundheitlichen Problemen sollte man auch mit dem Hausarzt offen über den Stress am Arbeitsplatz sprechen, damit er die Beschwerden einordnen kann. Wer sich bereits an eine Beratungsstelle gewandt hat, sollte auch das erwähnen, denn es ist wichtig, dass alle Involvierten miteinander kooperieren können.

Bei schweren gesundheitlichen Störungen oder wenn jemand die Situation am Arbeitsplatz nicht mehr aushält, wird der Arzt die Person eine Zeitlang arbeitsunfähig schreiben. Allerdings nützt das wenig, wenn anschliessend die Pein von neuem beginnt. Mit dem Arzt sollte deshalb besprochen werden, wie viel Zeit man für die Erholung braucht und wer die nötige Hilfe bieten kann. Sobald es wieder besser geht, ist das weitere Vorgehen zu klären: das längst fällige Gespräch mit den Vorgesetzten, eine mögliche Versetzung innerhalb der Firma oder ein Stellenwechsel.

4. Wenn es gar nicht mehr geht

Falls die Stelle aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist, sollte man sich das vom Arzt schriftlich bestätigen lassen. Dann kann man selber kündigen, ohne Taggeldkürzungen bei der Arbeitslosenversicherung zu riskieren.

Kündigt der Arbeitgeber und wird der Arbeitnehmer danach krank, verlängert sich die Kündigungsfrist gemäss den gesetzlichen Sperrfristen. Wenn man tatsächlich krank ist, ist das ein sinnvoller Schutz, kann man doch in dieser Zeit keine neue Stelle suchen. Geht es aber nur darum, einem unerträglichen Arbeitsklima zu entfliehen, zieht eine Krankschreibung das Arbeitsverhältnis unnötig in die Länge. Dann sollte man mit dem Arbeitgeber über eine einvernehmliche Vertragsauflösung verhandeln.

Einvernehmliche Vertragsauflösung

Lassen Sie sich aber nie zu einer Auflösungsvereinbarung drängen. Fordern Sie stets Bedenkfrist. Beachten Sie Folgendes:

  • Eine Auflösungsvereinbarung sollte immer ein fairer Kompromiss sein, wo beide Parteien einander entgegen kommen.
  • Stimmen Sie keiner Verkürzung der Kündigungsfrist zu, es sei denn, Sie haben bereits eine neue Stelle.
  • Stimmen Sie keiner Vertragsauflösung zu, solange Sie vollständig arbeitsunfähig sind (also nicht nur in Bezug auf die gegenwärtige Stelle) und einen Kündigungsschutz geniessen.
  • Versuchen Sie eine Freistellung während der Kündigungsfrist auszuhandeln. Freistellung heisst: Sie müssen nicht mehr arbeiten, erhalten aber trotzdem den vollen Lohn. Die Details sollten schriftlich festgehalten werden.
  • Unterschreiben Sie keine Klausel «per saldo aller Ansprüche», wenn Sie nicht wirklich sicher sind, dass alles seine Richtigkeit hat.
  • Bestehen Sie auf einem fairen, wahrheitsgetreuen Arbeitszeugnis. Lassen Sie es zur Sicherheit von Experten checken.
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