Höhere Ticketpreise wegen Airline-Pleiten?
Reisebüros wollen Risiko auf Fluggäste abwälzen

Reiseveranstalter sind verärgert: Sie haften für verkaufte Flüge in Pauschalarrangements. Nun sollen Airlines das Risiko übernehmen. Am Ende drohen die Kosten bei den Passagieren zu landen.
Publiziert: 11.01.2018 um 12:27 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 01:55 Uhr
DARF NICHT MEHR VERWENDET WERDEN
Foto: REUTERS

Air Berlin, Niki und der britische Ferienflieger Monarch - 2017 häuften sich die Insolvenzen europäischer Airlines. Die Leidtragenden waren Reisende. Über eine Million Passagiere waren an ihren Feriendestinationen gestrandet oder konnten ihre Flüge gar nicht antreten.

Wie der Schweizer Reise-Verband heute in einer Medienmitteilung schreibt, kamen aber auch Reisebüros und Reiseveranstalter zu Schaden. Wenn die Flüge nämlich als Teil eines Pauschalarrangements gekauft wurden, haften diese.

Nun wehrt sich der Schweizer Reise-Verband zusammen mit ihren europäischen Gegenparts gegen dieses Vorgehen und will das Risiko nicht länger hinnehmen, wie die Mitteilung des Verbands ausführt. Für SRV-Geschäftsführer Walter Kunz «kann und darf es nicht sein, dass die Reisebranche für die Risiken der Airline-Industrie geradestehen muss.»

Airlines sollen sich kümmern

Ihre Forderung: Die EU soll Rechtsvorschriften einführen, die die Airlines verpflichten, die Kundengelder abzusichern. In die Pflicht nehmen sie das Europäische Ministerium für Mobilität und Verkehr.

Für Reisende könnte dieser Vorstoss negative Folgen haben, denn die Absicherung soll über den Ticketpreis finanziert werden. Auf Pauschalreisende würden so höhere Preise zukommen, eine Zusatzleistung hätten sie aber nicht. Denn bereits heute kommen sie via die Reiseveranstalter zu ihrem Recht.

Der Nutzen für den Vorstoss der Reiseverbände würde sich auf Flugpassagiere beschränken, die ihren Flug einzeln buchen. Im Fall von Air Berlin hätten solche Passagiere kein Anrecht auf Rückerstattung gehabt, wie der Europäische Reiseverband in einer separaten Medienmitteilung schreibt. (jfr)

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