Höhere Mahngebühren
Steuerverwaltungen haben genug von Trödlern

Tausende reichen ihre Steuererklärung Jahr für Jahr zu spät ein. Nun platzt den Kantonen Zug und Aargau der Kragen. Sie führen Mahngebühren ein oder erhöhen bestehende Gebühren.
Publiziert: 14.01.2019 um 07:18 Uhr
Hier kommen die Mahnungen her: Das Gebäude der Zuger Steuerverwaltung.
Foto: Keystone
Noé Waldmann

Der Kanton Zug ist bekannt dafür, seinen Steuerzahlern nicht all zu viel abzuknöpfen. Sowohl Einkommens- wie Vermögenssteuern sind im Landesvergleich tief. Doch nun zieht Zug die Schrauben an: Die kantonale Steuerbehörde hat die Gebühren für zu spät eingereichte Steuererklärungen angehoben.

Wer nach einer kostenfreien Erinnerung noch immer nicht spurt, zahlt neu für die erste Mahnung 35 Franken. Das sind 15 Franken mehr als im Vorjahr. Wer auch dann die Steuererklärung noch nicht einreicht, muss nochmals 35 Franken für eine zweite Mahnung hinblättern. Der kleine reiche Kanton setzt damit ein Zeichen gegen undisziplinierte Steuerzahler.

Aargaus Steueramt führt neue Gebühr ein

Noch ernster meint es die Aargauer Steuerverwaltung. Bis zum Jahreswechsel hat diese noch gar keine Mahngebühren gekannt. Nun verlangt sie für die erste Mahnung 35 Franken, für die zweite dann sogar stolze 50 Franken.

Es gibt allerdings immer noch Kantone, die von säumigen Steuerzahlern keine Mahngebühren wollen. Wer zum Beispiel im Kanton Zürich das rechtzeitige Einreichen der Steuererklärung versäumt, zahlt nichts. Allerdings nur beim ersten Mal.

Wer im Folgejahr die Steuererklärung wieder «vergisst», wird zur Kasse gebeten und muss in schweren Fällen und im Wiederholungsfall bis zu 10'000 Franken Busse bezahlen.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.