Der Kanton Zug ist bekannt dafür, seinen Steuerzahlern nicht all zu viel abzuknöpfen. Sowohl Einkommens- wie Vermögenssteuern sind im Landesvergleich tief. Doch nun zieht Zug die Schrauben an: Die kantonale Steuerbehörde hat die Gebühren für zu spät eingereichte Steuererklärungen angehoben.
Wer nach einer kostenfreien Erinnerung noch immer nicht spurt, zahlt neu für die erste Mahnung 35 Franken. Das sind 15 Franken mehr als im Vorjahr. Wer auch dann die Steuererklärung noch nicht einreicht, muss nochmals 35 Franken für eine zweite Mahnung hinblättern. Der kleine reiche Kanton setzt damit ein Zeichen gegen undisziplinierte Steuerzahler.
Aargaus Steueramt führt neue Gebühr ein
Noch ernster meint es die Aargauer Steuerverwaltung. Bis zum Jahreswechsel hat diese noch gar keine Mahngebühren gekannt. Nun verlangt sie für die erste Mahnung 35 Franken, für die zweite dann sogar stolze 50 Franken.
Es gibt allerdings immer noch Kantone, die von säumigen Steuerzahlern keine Mahngebühren wollen. Wer zum Beispiel im Kanton Zürich das rechtzeitige Einreichen der Steuererklärung versäumt, zahlt nichts. Allerdings nur beim ersten Mal.
Wer im Folgejahr die Steuererklärung wieder «vergisst», wird zur Kasse gebeten und muss in schweren Fällen und im Wiederholungsfall bis zu 10'000 Franken Busse bezahlen.