Die Schweiz legt sich mit den USA an. Wegen der US-Importzölle auf Stahl und Aluminium hat das Wirtschaftsdepartement gestern Montag bei der Welthandelsorganisation (WTO) interveniert. Aus Sicht des Bundes ist die Massnahme der USA, welche mit dem Schutz der nationalen Sicherheit begründet wird, nicht gerechtfertigt. Deshalb hat er im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens ein Begehren um Konsultationen mit den USA gestellt.
Zu diesem Schritt kam es, weil die USA sich geweigert haben, Ausnahmeregelungen für die Schweiz zu treffen. Auf ein entsprechendes Gesuch habe der Staat nicht reagiert, schreibt das Wirtschaftsdepartement. Andere betroffene WTO-Mitglieder wie beispielsweise die EU, Mexiko, Kanada und Norwegen haben deshalb ebenfalls ein Verfahren eingeleitet.
Erst ein erster Schritt
Eine Konsultation ist der erste Schritt in einem Streitschlichtungsverfahren vor der WTO. Dabei versuchen die Streitparteien, eine gütliche Einigung zu finden. Wenn die Konsultationen scheitern, kommt ein Schiedsorgan zum Zug und schliesslich das Berufungsgremium. Dieses kann abschliessend ein Urteil fällen, an das sich der betroffene Staat halten muss. Wenn nicht, können Vergeltungsmassnahmen getroffen werden. (lha)