Häuser an Zentrumslagen sind für junge Familien unerschwinglich
Letzte Hoffnung Wohnungstausch

Wer ein bezahlbares und gut gelegenes Haus sucht, hats in der Schweiz nicht einfach. Das musste auch Familie B. aus dem Kanton Bern feststellen. Doch statt aufzugeben, hofft sie nun auf einen Haustausch-Partner.
Publiziert: 28.03.2019 um 23:19 Uhr
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Aktualisiert: 27.10.2023 um 09:51 Uhr
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Familie B. sucht in der Gegend von Wabern BE ein Haus. Nachdem sie auf herkömmlichem Weg nicht fündig wurde, sucht sie nun via Tausch eine neue Bleibe. Dafür bietet sie in einem Online-Inserat ihre Eigentumswohnung an.
Foto: Zvg
Julia Fritsche

Brigitte (34) und Claus B.* (34) wollen für ihr Traumhaus nicht nach Thailand auswandern. Sie träumen von einer Bleibe in der Agglomeration von Bern. Die junge Familie besitzt eine Wohnung. Erst vor kurzem renoviert, ist diese hell und hat einen Garten. Doch die rund 80 Quadratmeter werden den beiden mit Tochter Klara (2) langsam zu wenig. Denn Zuwachs ist geplant. Schon seit längerem suchen B.s deshalb ein Haus – ohne Erfolg.

«Der Markt ist hart umkämpft», sagt Brigitte B. Es gebe wenige Angebote und die Preise seien entsprechend hoch. «Sogar Häuser in schlechtem Zustand sind teuer», sagt sie im Gespräch mit BLICK. Selbst für eine «Ruine» werden über 1,5 Millionen Franken verlangt. Lange Schlangen bei den Besichtigungsterminen – meist ebenfalls Familien mit kleinen Kindern – haben die B.s weiter entmutigt. Und gleichzeitig auf eine neue Idee gebracht: Jetzt suchen sie ein neues Haus per Tausch.

Hoffen auf Senioren

Ihr Wunschobjekt hat drei Schlafzimmer und einen Garten. Zudem wollen sie in der Region bleiben. «Die Grosseltern sind in der Nähe, und wir haben uns zum Hüten von Klara organisiert.» Der Marktpreis für ihre Wohnung liegt bei rund 700'000 Franken. Doch für eine neue Bleibe würden sie den Preis senken oder gar draufzahlen. Gewinn ist nicht ihr Ziel.

Seit 18 Tagen haben sie auf einem Kleinanzeigenportal ein Inserat geschaltet. Noch kam nichts Passendes zurück. Doch zum Aufgeben ist es zu früh. «Wir haben ja mit unserer Wohnung auch etwas zu bieten», sagt Brigitte B. Die Familie richtet sich mit ihrem Angebot an ein älteres Publikum. Senioren also, denen das eigene Haus zu gross geworden ist und die mit einer Erdgeschosswohnung besser zurechtkämen.

Es muss alles passen

B.s sind nicht die Einzigen, die auf einen Tauscherfolg hoffen. Auch für die fünfköpfige Familie K.* aus Thun BE ist es die letzte Hoffnung. Schon seit mehreren Jahren ist sie auf Haussuche. Für ein neues Zuhause bietet sie 1,2 Millionen Franken. Wie die meisten anderen Tauschinserenten wollen sie sich vergrössern. Ein weiterer Tauschgrund ist die Lage. Im Kanton Bern will so ein Gesuchsteller von der Stadt ins Grüne.

Wie sehen Experten solche Tauschgeschäfte? Probieren könne man es natürlich, sagt Roger Kuhn, Verkaufsleiter des Hauseigentümerverbandes Zürich. «Doch ich habe in meiner Karriere rund 1800 Verkäufe betreut, ein Tausch war nicht darunter.»

Vielleicht ein- oder zweimal pro Jahr tauche eine solche Anfrage auf. Das Problem: Noch mehr als bei einem Kauf schränken sich die Suchenden ein. Es wäre dann doch ein grosser Zufall, wenn das Objekt, der Ausbau, die Lage, der Umzugszeitpunkt und der Preis jeweils gegenseitig passen.

Gute Idee

«Der Immobilienmarkt in der Schweiz ist vielerorts ein Verkäufermarkt. Wer verkauft, ist in der stärkeren Position», sagt Kuhn. Das mache einen Tausch noch unwahrscheinlicher, denn da gehe es nicht um Marktpreise. Auch die Idee, dass ältere Personen via Tausch ihr Heim verkleinern und gleichzeitig einer jungen Familie helfen, hält der Experte für romantisch, aber unwahrscheinlich. «Für viele ist es am Anfang des Verkaufsprozesses wichtig, dass eine Familie ihr Haus übernimmt. Wenns aber konkret wird, nehmen sie doch das preislich beste Angebot.» Schliesslich wollen auch die eigenen Nachkommen bedacht sein.

Optimistischer zeigt sich die Immobilienplattform Immoscout24. «Wir haben vor einiger Zeit die mögliche Einführung des Immobilientauschs bei uns näher analysiert», sagt eine Sprecherin. Die Idee sei gut. Bei knappem Wohnraum in den Städten könnten Tauschgeschäfte Entlastung bieten. Doch dafür müsse das Bedürfnis nach solchen Angeboten noch etwas wachsen.

* Name geändert

Das muss man beim Wechsel vom Haus zur Eigentumswohnung beachten

Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Immobilientausch um jeweils zwei Verkäufe und Käufe. Deshalb lassen sich beim Tauschgeschäft auch keine Steuern oder Gebühren sparen. «Tauschverträge, die ein Grundstück zum Gegenstand haben, müssen öffentlich beurkundet werden», erklärt der Kanton Zürich auf der Webseite der Notariate, Grundbuch- und Konkursämter. Einziger kleiner Vorteil beim Immo-Tausch: Statt vier sind nur zwei Parteien beteiligt. Sie könnten die Geschäfte dann zusammen beim gleichen Notar beschliessen. Immerhin eine kleine Zeitersparnis!

Wer sein Haus gegen eine Eigentumswohnung tauscht beziehungsweise eine solche kauft, aufgepasst: Mit dem Stockwerkeigentum erwirbt der Käufer nicht das ganze Grundstück, sondern nur einen Anteil daran. Das heisst: Gemeinsam mit den anderen Eigentümern teilt man sich anteilsmässig Kosten für Betrieb und Unterhalt. Das reicht von Heizkosten bis zur Fassadenrenovation. Der Käufer ist auch Teil der Eigentümergemeinschaft. Er muss sich ans Reglement und die Beschlüsse halten, die an der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Julia Fritsche

Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Immobilientausch um jeweils zwei Verkäufe und Käufe. Deshalb lassen sich beim Tauschgeschäft auch keine Steuern oder Gebühren sparen. «Tauschverträge, die ein Grundstück zum Gegenstand haben, müssen öffentlich beurkundet werden», erklärt der Kanton Zürich auf der Webseite der Notariate, Grundbuch- und Konkursämter. Einziger kleiner Vorteil beim Immo-Tausch: Statt vier sind nur zwei Parteien beteiligt. Sie könnten die Geschäfte dann zusammen beim gleichen Notar beschliessen. Immerhin eine kleine Zeitersparnis!

Wer sein Haus gegen eine Eigentumswohnung tauscht beziehungsweise eine solche kauft, aufgepasst: Mit dem Stockwerkeigentum erwirbt der Käufer nicht das ganze Grundstück, sondern nur einen Anteil daran. Das heisst: Gemeinsam mit den anderen Eigentümern teilt man sich anteilsmässig Kosten für Betrieb und Unterhalt. Das reicht von Heizkosten bis zur Fassadenrenovation. Der Käufer ist auch Teil der Eigentümergemeinschaft. Er muss sich ans Reglement und die Beschlüsse halten, die an der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Julia Fritsche

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