Die Massnahme soll die Misere im Güterverkehr wegen der voraussichtlich bis am 2. Oktober dauernden Sperre der Linie Basel-Karlsruhe nach einer Schienensenkung in einem Tunnel bei Rastatt beheben helfen. Wie das BAV am Mittwoch schreibt, kann die Schifffahrt auf dem Rhein einen Teil der blockierten Waren übernehmen.
Zwischen Basel und Rheinfelden dürfen allerdings nur Schiffe mit einer Länge von maximal 110 Metern verkehren. Das betrifft konkret die südlichen Hafenteile Birsfelden BL und Muttenz BL.
Auf Anfrage der Rheinhäfen lässt das BAV nun in Absprache mit dem Verkehrsministerium des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg Schiffe mit bis zu 135 Metern Länge zu.
Diese längeren Schiffe haben gemäss BAV noch freie Kapazitäten. Die entsprechenden Bewilligungen erteilen auf Schweizer Seite die Rheinhäfen und auf deutscher das Regierungspräsidium in Freiburg. Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 31. Oktober.
Weil die Fahrt durch die Stadt Basel nautisch anspruchsvoll ist, gelten strenge Auflagen. Dazu zählen etwa ein obligatorischer Lotse. Zudem dürfen längere Schiffe nur bis zu einem gewissen Pegelstand verkehren. Bereits heute sind auf dem Rhein unterhalb der Mittleren Brücke in Basel Schiffe bis zu 135 Meter Länge zugelassen. Das habe sich bewährt, schreibt das BAV.