Im April hatte das Bundesgericht entschieden, die Gebührenzahler müssten keine Mehrwertsteuer entrichten. Künftig muss die SRG die Mehrwertsteuer von jährlich 35 Millionen Franken aus eigenen Mitteln bezahlen, wie die SRG am Montag mitteilte. Dies hätten Abklärungen des Bundes ergeben.
Zudem sieht das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vor, dass der Gebührenanteil der privaten Lokal- und Regionalsender von vier auf bis zu sechs Prozent steigt. Dies mindere ab Mitte 2016, wenn das Gesetz in Kraft tritt, die Einnahmen der SRG weiter.
Das Budget werde 2016 und in den darauffolgenden Jahren jeweils um rund 40 Millionen Franken tiefer ausfallen als heute, schreibt die SRG weiter. Der Jahresumsatz der SRG beträgt heute rund 1,65 Milliarden Franken.
SRF soll rund 12 Millionen einsparen, RTS 8,5 und RSI 5,5 Millionen Franken. Das rätoromanische RTR und Swissinfo beteiligen sich mit rund 600'000 respektive 200'000 Franken. Die Generaldirektion und die Business Unit Sport sparen zusammen 8,5 Millionen. Weitere 4,5 Millionen sollen national und bei überregionalen Vorhaben gekürzt werden.
Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von SRG-Finanzdirektor Beat Grossenbacher bereitet die konkreten Massnahmen vor, wie es heisst. Zu rechnen sei auch mit Kürzungen beim Programm. Erste Details dürften ab Oktober geklärt sein und dann auch kommuniziert werden, wie SRG-Sprecher Simon Denoth auf Anfrage präzisierte.
Ein Stellenabbau wird gemäss Denoth unvermeidlich sein. Doch auch hier sind konkrete Massnahmen noch nicht bekannt. Mit der Mediengewerkschaft SSM will die SRG ab Oktober über einen Sozialplan verhandeln.
Das Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) kritisierte in einer Stellungnahme, dass allein die SRG die finanziellen Folgen des Bundesgerichtsurteils zur Mehrwertsteuer zu tragen habe. Die Leidtragenden seien einerseits die Mitarbeitenden aber auch die Zuschauerinnen und Hörer.
Erst im Juli hatte die SRG wegen rückläufiger Werbeeinnahmen ein Sparprogramm im Umfang von 20 Millionen Franken für das laufende Jahr bekannt gegeben.