Der neue ABB-Chef Björn Rosengren (61) muss kleinere Brötchen backen als sein Vorgänger. Er wird deutlich weniger verdienen als Ulrich Spiesshofer (55), der das Unternehmen letztes Jahr verlassen hat. Spiesshofer erhält nach seinem Abgang eine Abfindung von 13 Millionen Franken, eine Abfindung für das Wettbewerbsverbot eingeschlossen.
Rosengren wird Anfang März bei ABB das Ruder übernehmen. Er kommt vom schwedischen Rivalen Sandvik und folgt auf Ulrich Spiesshofer, der bereits vergangenen April abgetreten war. Wie nun in dem am Mittwoch veröffentlichten Geschäftsbericht zu lesen ist, hat ABB den Führungswechsel auch dazu genutzt, um das Lohnmodell für den neuen Chef anzupassen.
22 Prozent tieferer Lohn
Der neue CEO soll deutlich weniger verdienen als Spiesshofer. Der Vergütungsausschuss des Verwaltungsrats habe die Gesamtvergütung des Konzernchefs sorgfältig überprüft, heisst es im Bericht. Herausgekommen ist dies: Der Zielwert für den Lohn Rosengrens werde um beinahe 22 Prozent niedriger angesetzt als jene seines Vorgängers.
Um die Löhne ihrer Spitzenmanager vergleichen zu können, hat ABB Zielwerte für deren Gesamtvergütung definiert. Lag der Zielwert für Spiesshofer noch bei 7,58 Millionen Franken, beträgt jener für Rosengren nur noch 5,95 Millionen. Der tatsächlich ausbezahlte Lohn kann jedoch von diesem Ziel abweichen. Maximal könnte Rosengren auf einen Lohn von 9,35 Millionen kommen, bei Spiesshofer liegt der fiktive Maximalwert bei über 12 Millionen.
Konkurrenzverbot entschädigt
ABB habe die kurz- und langfristigen Boni gekürzt, um die «gängige Marktpraxis besser widerzuspiegeln», schreibt der Konzern weiter. Während das Grundgehalt Rosengrens mit 1,70 Millionen Franken gar leicht über jenem von Spiesshofer liegt, wurden die Zielwerte für kurzfristig variable Vergütungen (STI) von 150 auf 100 Prozent und für langfristige Boni (LTI) von 200 auf 150 Prozent des Grundgehalts gesenkt.
Wie der Geschäftsbericht weiter zeigt, erhält Spiesshofer nach seinem Abgang eine grosszügige Abfindung. Die Abgangszahlungen belaufen sich auf rund 13 Millionen Franken. Für die Zeit während seiner einjährigen Kündigungsfrist, also von Mai 2019 bis Ende April 2020, bezahlt ABB 8,58 Millionen Franken an den ehemaligen CEO. Hinzu kommt eine Zahlung von 4,47 Millionen, die mit dem bis Ende April 2021 laufenden Wettbewerbsverbot zusammenhängt.
Keine Abfindung für Rosengren
Für das Jahr 2018 hatte Spiesshofer ein Gehalt bestehend aus dem Grundsalär, variablen Vergütungen, Vorsorgegeldern und Aktien des Unternehmens von insgesamt 8,54 Millionen Franken erhalten.
Sollte Rosengren ABB einmal verlassen, dann dürfte er mit Blick auf das Wettbewerbsverbot keine Zahlung erhalten. ABB sei bei Rosengren nicht dazu verpflichtet, eine Entschädigung für das vertraglich vereinbarte einjährige Wettbewerbsverbot nach seiner Beschäftigung im Unternehmen zu zahlen, heisst es im Bericht dazu. (pbe/SDA)