Gopfried Stutz
Ist mein Geld bei der CS noch sicher?

Im Fall eines Konkurses einer Bank sind Kundenguthaben bis 100'000 Franken vor dem Verlust geschützt. Theoretisch. Doch Theorie und Praxis sind bekanntlich zwei Paar Schuhe.
Publiziert: 08.04.2023 um 14:30 Uhr
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«Die CS ist unsere Geschäftsbank, und ich habe ein ungutes Gefühl. Soll ich etwas unternehmen?»
Foto: keystone-sda.ch
Claude Chatelain

«Ist mein Erspartes bei der CS noch sicher?» Oder: «Die CS ist unsere Geschäftsbank, und ich habe ein ungutes Gefühl. Soll ich etwas unternehmen?» Oder: «Gilt die Einlagensicherung von 100'000 Franken nur für mein Sparkonto oder auch fürs Konto 3a?» Für all diese Fragen, wie sie so oder ähnlich in meiner Mail-Inbox landeten, hatte ich eine Standardantwort: «Ich weiss es nicht.»

Gewiss, ich hätte auf die Einlagensicherung verweisen können. Im Fall eines Konkurses einer Bank sind Kundenguthaben bis 100'000 Franken vor dem Verlust geschützt. Diese Sicherung ist gesetzlich geregelt. Doch ein Leser hat sowohl bei der UBS wie bei der CS je 100'000 Franken. Er fragte mich: «Sind jetzt nach der Übernahme beide Konti geschützt oder nur noch 100'000 Franken auf meinen Namen?»

Auch hier lautet die Antwort: «Ich weiss es nicht.» Denn was wissen wir schon? Schliesslich hat man uns auch weisgemacht, mit dem Grossbankengesetz «Too big to fail» könne das Schweizer Geschäft gerettet werden, sollten die ausländischen Einheiten sich massiv verspekulieren.

Auch hat Finanzministerin Karin Keller-Sutter uns erklärt, der mit Notrecht erzwungene Deal sei eine privatwirtschaftliche Rettung. Wie bitte? Ich zitiere Serge Gaillard. Er war bis Anfang 2021 Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung in Bern. In der «NZZ am Sonntag» sagte er: «Der Staat hat Risiken in der Höhe von neun Milliarden Franken übernommen. Das ist keine privatwirtschaftliche Lösung.»

Serge Gaillard liess übrigens durchblicken, dass er es bedauert, dass der Notfallplan gemäss der Grossbankenregulierung nicht zur Anwendung kam. So wüssten wir nicht, ob er funktioniert hätte. Es sei nun genau abzuklären, weshalb ein anderer Weg eingeschlagen wurde.

Also nochmals: Warum musste die UBS vor 15 Jahren gerettet werden? Weil sonst die systemrelevanten Bereiche, wie der Zahlungsverkehr oder das Kreditgeschäft und somit die Schweizer Wirtschaft, insgesamt zusammengebrochen wären. Dies zumindest war die offizielle Begründung. Deshalb hat die Politik mit dem «Too big to fail»-Gesetz Vorkehrungen getroffen, um gegebenenfalls die systemrelevanten Bereiche retten zu können. So jedenfalls hat man es uns gesagt.

Warum aber musste jetzt die CS vor dem Konkurs gerettet werden? Um die systemrelevanten Bereiche in der Schweiz zu retten und einen Absturz der Schweizer Volkswirtschaft zu verhindern? Nein. Diesmal lautet der offizielle Grund: Weil sonst eine internationale Finanzkrise ausgelöst worden wäre. Stimmt das überhaupt? Schliesslich hat Keller-Suter ja auch gesagt: Der Deal sei eine privatwirtschaftliche Rettung.

Und überhaupt: Warum haben denn die USA vor 15 Jahren Lehman Brothers nicht gerettet, um eine weltweite Finanzkrise zu verhindern?

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