Gewerkschaft Unia klagt an
2:03
Uber unter der Lupe:Gewerkschaft Unia klagt an

Gewerkschaft Unia klagt an
Uber hat seine Schweizer Fahrer um halbe Milliarde geprellt

Die Gewerkschaft Unia macht mobil gegen den Fahrdienst Uber. Eine Studie zeigt, dass das Unternehmen den Fahrern Jahr für Jahr Dutzende Millionen Franken vorenthält. Also seit dem Markteintritt 2013 knapp eine halbe Milliarde Franken.
Publiziert: 03.12.2019 um 10:32 Uhr
|
Aktualisiert: 03.12.2019 um 14:22 Uhr
1/6
Den Gewerkschaften ist der Fahrdienst Uber schon lange ein Dorn im Auge: Demo von Taxifahrern in Basel im Jahr 2015.
Foto: Keystone
Christian Kolbe

Der Fahrdienst Uber gilt als eine günstige und praktische Alternative zu den herkömmlichen Taxis und als Verdienstmöglichkeit für Teilzeit- und Freizeit-Fahrer. Für die Gewerkschaft Unia dagegen ist die Uberisierung der Gesellschaft ein Schimpfwort, steht stellvertretend für immer prekärere Arbeitsverhältnisse in der sogenannten Sharing Economy.

Deshalb stellt die Unia den Fahrdienst an den Pranger: Das eklatanteste Beispiel einer Missachtung der Gesetze durch einen sogenannten Plattform-Konzern sei Uber, dessen Geschäftsmodell komplett auf «Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit» basiere, wie die Unia schreibt.

Fahrer und Sozialversicherungen zahlen drauf

Die Gewerkschaft hat nachgerechnet, was der Fahrdienst den Fahrern in der Schweiz schuldig bleibt, im Gegensatz zu Fahrern, die als Angestellte für ein Taxiunternehmen arbeiten. Den Fahrern entgingen jährlich zwischen 63 und 99 Millionen Franken, schätzt die Gewerkschaft. Fazit der Unia: «Seit 2013, als Uber auf den Schweizer Markt drängte, hat Uber seine Chauffeure um bis zu einer halben Milliarde Franken betrogen!» Auf diese Summe kommt die Gewerkschaft unter anderem, weil sie den Lohn der Uber-Fahrer als nicht existenzsichernd einstuft und das Fehlen von Entschädigungen für den Gebrauch des eigenen Autos und Handys sowie für Ferien und Feiertage kritisiert.

Doch nicht nur die Fahrer auch die Sozialversicherungen erlitten durch Uber einen finanziellen Schaden. So entgehen den verschiedenen Sozialversicherungen nach Schätzungen der Unia jährlich rund 20 Millionen Franken an Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen, weil sich die Fahrer nicht als Selbständige anmelden könnten. Für die sechs Jahre, die Uber in der Schweiz aktiv ist, summiere sich dieser Betrag auf deutlich über 100 Millionen Franken, schätzt die Gewerkschaft.

Unia fordert Behörden zum Handeln auf

Angesichts solcher Dimensionen dürften die Behörden nicht länger zusehen und darauf warten, dass Arbeitnehmende ihre Rechte gerichtlich einklagen. Die kantonalen und eidgenössischen Behörden müssten ihre Pflicht wahrnehmen und die Gesetze durchsetzen, fordert die Unia. Zudem wehrt sich die Gewerkschaft gegen politische Vorstösse, «welche das Plattform-Dumping legalisieren wollen».

In Genf hat die Unia Anfang November einen Teilerfolg erzielt. Der Kanton Genf droht Uber mit dem Entzug der Lizenz. Der zuständige Staatsrat sagte, der Fahrdienst sei verpflichtet seine Fahrer anzustellen und ihnen Sozialleistungen wie etwa AHV zu bezahlen. Auf Anfrage von BLICK heisst es bei Uber, der Fahrdienst setze sich in Genf und anderen Kantonen «für konstruktive Gespräche mit allen Stakeholdern» ein. Zu den konkreten Zahlen der Unia wollte sich die Medienstelle nicht äussern.

Der Streit, ob Uber seine Fahrer anstelle müsse oder nicht, ist so alt wie der Fahrdienst selbst. Das Unternehmen stellt sich auf den Standpunkt, seinen Fahrern stehe «es vollkommen frei, wann und wie sie die Uber App nutzen möchten». Über diese App werden den Chauffeuren Kunden vermittelt, die eine Fahrgelegenheit suchen. «SonntagsBlick» kürzlich hat einen Uber-Fahrer begleitet. Dieser sagt: «Ich bin nicht so frei, wie Uber behauptet!»

Arbeitgeber oder Vermittler?

Uber ist eine Onlineplattform, die man als Kunde, aber auch als ­Fahrer nutzen kann. Die Firma gilt als Teil der sogenannten Gig Economy (engl. gig = Auftritt; economy = Wirtschaft). Im Gig-Arbeitsmarkt stehen unabhängige Selbständige – die sich zur Verfügung stellen, um eine bestimmte Arbeit zu verrichten – einem Mittler gegenüber. Der stellt eine Onlineplattform zur Verfügung und erhält dafür eine Provision. Im Fall von Uber bieten «Partner-Fahrer» ihre Dienste über die Uber-App an. Seit Juni 2018 benötigen sie in der Schweiz eine Taxilizenz mit Bewilligung für Personentransporte. Auch ein Strafregisterauszug wird verlangt. Aktuell ist Uber in der Schweiz in Zürich, Genf, Lausanne und Basel zugelassen. Die Firma weigert sich, ihre Fahrer als Arbeit­nehmer anzustellen. Sie seien Selbständige, Uber lediglich Vermittler. Das Arbeitsdepartement in Genf aber hat entschieden: Uber ist ein Arbeitgeber. Verhält sich das Unternehmen nicht entsprechend, wird ihm die Lizenz entzogen. Auch in London droht Uber der Lizenzentzug. Dort argumentiert die Stadtverwaltung mit Sicherheitsbedenken.

Uber sorgt ein weiteres Mal für Negativschlagzeilen.

Uber ist eine Onlineplattform, die man als Kunde, aber auch als ­Fahrer nutzen kann. Die Firma gilt als Teil der sogenannten Gig Economy (engl. gig = Auftritt; economy = Wirtschaft). Im Gig-Arbeitsmarkt stehen unabhängige Selbständige – die sich zur Verfügung stellen, um eine bestimmte Arbeit zu verrichten – einem Mittler gegenüber. Der stellt eine Onlineplattform zur Verfügung und erhält dafür eine Provision. Im Fall von Uber bieten «Partner-Fahrer» ihre Dienste über die Uber-App an. Seit Juni 2018 benötigen sie in der Schweiz eine Taxilizenz mit Bewilligung für Personentransporte. Auch ein Strafregisterauszug wird verlangt. Aktuell ist Uber in der Schweiz in Zürich, Genf, Lausanne und Basel zugelassen. Die Firma weigert sich, ihre Fahrer als Arbeit­nehmer anzustellen. Sie seien Selbständige, Uber lediglich Vermittler. Das Arbeitsdepartement in Genf aber hat entschieden: Uber ist ein Arbeitgeber. Verhält sich das Unternehmen nicht entsprechend, wird ihm die Lizenz entzogen. Auch in London droht Uber der Lizenzentzug. Dort argumentiert die Stadtverwaltung mit Sicherheitsbedenken.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.