Der Erlös aus dem Verkauf einer Steuer-CD gehört dem Staat. Das hat das Bundesgericht in Lausanne in letzter Instanz beschlossen. Heute wurde das Urteil publik.
Die Eltern des verstorbenen Datendiebs Wolfgang U. (†42), die mit einer Beschwerde den Fall vor dem Bundesstrafgericht ins Rollen gebracht hatten, gehen damit leer aus. Der Geschäftsmann aus Winterthur hatte die Steuersünder-Daten von einem Mitarbeiter der Credit Suisse bekommen und an das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen verkauft. 2,5 Millionen Euro sprangen dabei für ihn heraus.
Die Behörden kamen den beiden auf die Schliche. In U-Haft beging U. Suizid – der Streit um sein Vermögen begann.
Urteil von Bundesstrafgericht bestätigt
Obwohl der Verstorbene für den ihm vorgeworfenen wirtschaftlichen Nachrichtendienst nicht mehr belangt werden kann, darf der Staat den Erlös einziehen, schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. Das Geld stamme nachweislich aus einer deliktischen Tätigkeit. Das Bundesgericht bestätigt damit den Entscheid des Bundesstrafgerichts vom April des vergangenen Jahres.
Der eigentliche Datendieb ist im Dezember 2011 im abgekürzten Verfahren wegen qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, Geldwäscherei, sowie der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und und Bankgeheimnisses zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt und einer Busse von 3500 Franken verurteilt worden. (SDA/lha)