Damit blitzte die Erben-Holding ab, welche Sika an den französischen Konzern Saint-Gobain verkaufen will, wie Sika am Dienstag bekanntgab.
Am 8. Dezember hatten die Sika-Erben ein Gesuch eingereicht, das die sofortige Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung forderte. Grund: Der Verwaltungsrat der Sika AG hatte sich zuvor geweigert, eine solche einzuberufen.
Dies sei ein eklatanter Verstoss gegen das Aktienrecht, schrieben die Erben, die Sika über die Schenker Winkler Holding kontrollieren. Dieses verpflichte den Verwaltungsrat, eine Generalversammlung einzuberufen, wenn dies ein Aktionär mit 10 Prozent des Kapitals verlange.
Die Familie hält über die Schenker Winkler Holding 16,1 Prozent des Aktienkapitals und - aufgrund spezieller Regeln - 52 Prozent der Stimmen. Sie will ihren Anteil und damit auch die Stimmenmehrheit für 2,8 Milliarden Franken an den französischen Konzern Saint-Gobain verkaufen.
Die Sika-Führung widersetzt sich dem. Via eine ausserordentliche GV wollte Gründerfamilie die drei opponierenden Verwaltungsräte Paul Hälg, Monika Ribar und Daniel Sauter abwählen lassen. Und eigene einsetzen. Dazu kommt es jetzt nicht. Allerdings findet am 14. April eine ordentlich GV statt. Wie der Baustoffhersteller am Dienstag nun mitteilt, macht es laut Gericht keinen Sinn, so kurz vor der ordentlichen Generalversammlung noch eine ausserordentliche abzuhalten. Auch eine besondere Dringlichkeit bestehe nicht.
Nicht beurteilt hat das Gericht, ob die vom Sika-Verwaltungsrat erlassene Stimmrechtsbeschränkung der Erben-Holding auf 5 Prozent zulässig ist. (rsn)