Die UBS müsse dem Gericht ausserdem alle anderen Verfahren mit ähnlicher Rechtsgrundlage nennen, die weltweit gegen die UBS eröffnet werden, hiess es in einem Informationsschreiben vom Samstag, das der Nachrichtenagentur AWP vorlag. Das Handelsgericht habe der Grossbank dafür eine Frist von 20 Tagen gesetzt, heisst es in dem Informationsschreiben vom Wochenende.
Die Klageantwort der UBS wurde dem Handelsgericht inzwischen zugestellt und mittlerweile auch an die Klageparteien weitergeleitet. Diese umfasse 150 Seiten plus umfangreiche Anlagen, schrieb der SASV. Ende des vergangenen Jahres hatten die UBS-Anwälte von dem Gericht eine Fristerstreckung von mehreren Wochen für die Einreichung der Klageantwort erhalten.
Bessere Entschädigung als Ziel
Der Anlegerschutzverein vertritt mit seiner Klage laut früheren Angaben rund 1500 CS-Kleinaktionärinnen und Kleinaktionäre. Zu den weiteren Klägern gehört das juristische Start-up Legalpass, das nach eigenen Angaben mehr als 3000 Aktionärinnen und Aktionäre vertritt. Mit ihren «Sammelklagen» wollen sie eine bessere Entschädigung für die an die UBS verkauften CS-Anteile erreichen.
Die Aktionäre der untergegangenen Credit Suisse erhielten im Rahmen der von den Schweizer Behörden verfügten Übernahme der Grossbank 1 UBS-Aktie für 22,48 Credit-Suisse-Aktien. Das entsprach zum Zeitpunkt der Ankündigung der Transaktion am 19. März 2023 einem Kaufpreis für die gesamte Credit Suisse von rund 3 Milliarden Franken. Noch am letzten Börsentag vor der Ankündigung war die CS am Aktienmarkt allerdings mit 7 Milliarden Franken und damit mehr als doppelt so hoch bewertet gewesen. (SDA/smt)