Drogendealer und Diktatoren waren auf der Kundenliste der HSBC Genf, wie letzte Woche bekannt wurde. Die Bank entschuldigte sich, trotzdem wird die Staatsanwaltschaft Genf jetzt aktiv. Sie hat eine Untersuchung wegen Geldwäscherei gegen die HSBC Private Bank (Suisse) AG sowie gegen Unbekannt eröffnet.
Die Durchsuchung wird vom Genfer Generalstaatsanwalt Olivier Jornot sowie dem ersten Staatsanwalt Yves Bertossa geleitet, wie die Behörden in einer Medienmitteilung schreiben. In den vergangenen Wochen war es zu zahlreichen Enthüllungen über die Schweizer Tochter der britischen Grossbank HSBC gekommen.
Die Medienberichte stützten sich auf die 2007 vom HSBC-Angestellten Hervé Falciani gestohlenen Daten, welche er den französischen Steuerbehörden übergeben hatte.
Die Genfer Staatsanwaltschaft stützt sich bei den Untersuchungen gegen die Bank auf den Artikel 102 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, wonach ein Verbrechen dem Unternehmen zugerechnet werden kann, sofern die Tat wegen mangelhafter Organisation des Unternehmens keiner natürlichen Person zugerechnet werden kann.
Zudem kann das Unternehmen gemäss Strafgesetzbuch unabhängig von der Strafbarkeit natürlicher Personen bestraft werden, wenn ihm vorzuwerfen ist, dass es nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen hat, um eine solche Straftat zu verhindern.
Das Strafverfahren könne auch auf natürliche Personen ausgeweitet werden, die im Verdacht stünden, Geldwäscherei begangen oder daran teilgenommen zu haben, schreibt die Staatsanwaltschaft. (SDA)