Die Zahl der Verdachtsmeldungen sei im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent gestiegen, schrieb die MROS am Montag in ihrem Jahresbericht. Die Entwicklung zeige, dass die Finanzinstitute sensibler auf Geldwäscherei reagierten. Gleichzeitig hätten sich auch die internationalen Standards verschärft.
Bei 54,9 Prozent der Verdachtsmeldungen war die genannte Vortat ein vermuteter Betrug. Teilweise verantwortlich dafür sei die hohe Zahl an Meldungen in Zusammenhang mit Covid-Krediten mit Bundesbürgschaft gewesen, auch wenn sich diese im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert habe. Insgesamt seien seit Beginn der Pandemie 1700 Verdachtsmeldungen in Zusammenhang mit Covid-Krediten in der Höhe von 230 Millionen Franken eingegangen.
An zweiter Stelle der vermuteten Vortaten folgte Urkundenfälschung mit 11,3 Prozent, in 8,1 Prozent der Fälle wurde Bestechung fremder Amtsträger angegeben. Bei 7,3 Prozent ging es um vermutete Veruntreuung und in 6,8 Prozent um ungetreue Geschäftsbesorgung.
Bei 82 Meldungen (1,4 Prozent) wurde Terrorfinanzierung und ein möglicher Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat vermutet. 304 Meldung (5,1 Prozent) erfolgten in Zusammenhang mit einem Verdacht auf Verbindungen mit einer kriminellen Organisation.
Meistens entstand ein Verdacht auf Geldwäscherei beim Transaktionsmonitoring (32,7 Prozent). In 24,6 Prozent der Verdachtsfälle kamen die Informationen von Dritten, in 18 Prozent der Fälle von den Medien.
Die MROS warnt jedoch davor, aus diesen Daten «präzise Schlussfolgerungen in Bezug auf die in der Schweiz auftretenden Geldwäschereivortaten» zu ziehen. Denn die Zahlen zeigten lediglich auf, «welche mutmasslichen Straftaten die Finanzintermediäre bei der Erstattung der Verdachtsmeldung vermuteten.»
Von den 5962 Verdachtsfällen übermittelte die MROS im letzten Jahr 1486 Anzeigen an die Strafverfolgungsbehörden, die meisten (1351) an die kantonalen Staatsanwaltschaften und 135 an die Bundesanwaltschaft. Insgesamt wurden damit 23 Prozent weniger Anzeigen weitergeleitet als im Vorjahr.
Für die MROS zeigt diese Zahl jedoch die «Wichtigkeit der Filterfunktion der Meldestelle» auf. Im Jahr 2021 habe die MROS 205 Urteile und Strafbefehle in Zusammenhang mit vorangegangenen Anzeigen der Meldestelle erhalten.
Gleichzeitig seien 784 Anfrage für Amtshilfe aus 87 Ländern eingegangen, leicht weniger als im Vorjahr. In 143 Fällen seien Informationen an ausländische Meldestellen geflossen. Das seien mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Und in 399 Fällen habe die MROS ausländischen Finanzbehörden unaufgefordert Informationen geliefert.
(SDA)