Das ist ein cleverer Schachzug des Bundesrates. Die Regierung bürgt für die Schweizer Luftfahrtunternehmen mit bis zu 1,9 Milliarden Franken. Damit können Swiss & Co. Kredite bei den Banken aufnehmen, wenn bei ihnen das Geld knapp wird. Einerseits sind diese Kredite an strenge Auflagen geknüpft, andererseits muss das Parlament dem Paket noch zustimmen.
Bereits vor drei Wochen hatte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga (59) Unterstützung für Luftfahrtunternehmen angekündigt. Nun hat sie an der Medienkonfererenz die Massnahmen konkretisiert.
Kein Geld für Easyjet und Helvetic
Den Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss soll bei der Überbrückung von Liquiditätsengpässen mit Garantien geholfen werden. 85 Prozent der in Anspruch genommenen Mittel, maximal aber 1,275 Milliarden Franken, sollen durch Garantien des Bundes gesichert werden. Eine Kapitalbeteiligung an der Swiss oder an Edelweiss wird nicht angestrebt.
Easyjet Switzerland hat keinen Anspruch diese Staatshilfen. Hier soll die Muttergesellschaft der Schweizer Tochter unter die Armee greifen. Auch Helvetic hat auf Staatshilfe verzichtet. «Die Liquidität von Helvetic Airways wird durch unseren Eigentümer Martin Ebner gewährleistet», heisst es auf Anfrage.
Vor Rückzahlung gibt es keine Gewinnausschüttung
Die vom Bund garantierten Mittel dürfen nur den schweizerischen Infrastrukturen dienen. Es darf keine Abflüsse an die Muttergesellschaften im Ausland geben. Künftig erwirtschaftete Mittel sind prioritär zur Rückzahlung der Liquiditätshilfen zu verwenden. Dividenden oder konzerninterne Transfers sind verboten, bis die Darlehen vollständig getilgt sind. Zudem sollen die Airlines als Absicherung eigene Aktien hinterlegen.
Das heisst: Die Swiss muss erst ihre Kredite zurückzahlen bevor sie wieder zur Cashcow für den Lufthansa-Konzern wird. Damit kann die Airline offenbar leben: «Swiss und Edelweiss sind dankbar über den Entscheid des Bundesrats, der Schweizer Luftfahrt die benötigte Liquidität zukommen lassen zu wollen, um die Auswirkungen der Coronakrise überstehen zu können», heisst es in einer Medienmitteilung.
Auch flugnahe Betriebe an den Landesflughäfen sollen bei Bedarf Unterstützung erhalten – bis zu 600 Millionen Franken. Die aktuellen Unternehmensstrukturen von Swissport und Gategroup lassen eine finanzielle Unterstützung des Bundes nach den festgelegten Bedingungen noch nicht zu, schreibt der Bundesrat aber. Dazu brauche es eine Anpassung des Luftfahrtgesetzes.
Parlament muss zustimmen
Generell gilt: Die öffentliche Hand wird nur subsidiär tätig. In erster Linie sind die Unternehmen und deren Eigentümer gefordert, alle vertretbaren Massnahmen umzusetzen, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt.
Der Bundesrat bürgt also nicht direkt für die Schweizer Luftfahrtbranche. Er beantragt beim Parlament die Bewilligung dieser sogenannten Verpflichtungskredite in der Höhe von knapp 1,9 Milliarden Franken. Dieses könnte dem Luftfahrtrettungspaket in der Sondersession vom 4. bis 8. Mai zustimmen. Erst danach können die Kreditverträge zwischen Banken und Airlines abgeschlossen werden. (SDA/koh)
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