Nestlé Indien habe den Obergerichtshof von Bombay im Hinblick auf eine Interpretation des Gesetzes über Normen und Sicherheit im Nahrungsmittelsektor von 2011 angerufen. Man verlange eine Revision der Verbotsverfügung der indischen Gesundheitsbehörden, teilte Nestlé India am Donnerstag in einer Mitteilung mit.
Die indische Lebensmittelaufsicht hatte dem Konzern am vergangenen Freitag die Herstellung und den Verkauf von Maggi-Instantnudeln verboten, nachdem bei Tests in einigen Bundesstaaten erhöhte Bleiwerte bei den beliebten Fertignudeln gefunden wurden.
Die Behörde erklärte, ein Bleigehalt «oberhalb der erlaubten Grenzwerte» könne das Produkt «unsicher und gefährlich» machen. Wegen starker Proteste in der Bevölkerung hatte Nestlé zuvor bereits angekündigt, die Nudeln aus dem Handel zu nehmen.
Nestlé-Chef Paul Bulcke versuchte am vergangenen Freitag vor den Medien in Neu Delhi die Wogen zu glätten. Der Verkaufsstopp sei eine vorsorgliche Massnahme, ein Gesundheitsrisiko bestehe nicht, versicherte er. Der Nestlé-Chef erklärte zudem, man arbeite mit den Behörden zusammen.
Die Nudeln stehen für 15 bis 20 Prozent des Nestlé-Umsatzes in Indien, machen aber nur einen Bruchteil des Konzernumsatzes von 91,6 Mrd. Fr. aus. Die Packungen werden für umgerechnet 19 Rappen angeboten und sind landesweit an nahezu jeder Strassenecke zu haben.