Aufgepasst beim Reisegepäck, wer demnächst in die Ferien fliegt. Denn diese Frage bekommen Fluggäste beim Airline-Check-in und bei der Handgepäckkontrolle am Airport Zürich garantiert zu hören: «Haben Sie Akkus oder eine Powerbank dabei?»
Weil sie sich entzünden können, gelten Akkus als Gefahrgut im Flugverkehr. Sie dürfen nur unter bestimmten Bedingungen und wenn, dann nur im Handgepäck mitgeführt werden.
Doch gemäss einem Bericht der «NZZ am Sonntag» werden immer mehr verbotene Akkus in aufgegebenen Koffern und Taschen entdeckt. «Das liegt weltweit im Trend», bestätigt Urs Holderegger, Sprecher des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl), der «NZZ am Sonntag».
Fix im Koffer montierte Akkus
Am Flughafen Zürich wurden 2018 rund 45'000 verbotene Akkus im registrierten Gepäck gefunden. Diese machten die Mehrheit der entdeckten gefährlichen Gegenstände aus, so eine Flughafensprecherin. Auch sie sagt: «Wir sehen eine Zunahme bei den Batterien, im speziellen Lithium-Batterien wie Powerbanks oder Ersatzakkus.»
Laut dem Zeitungsbericht macht der Trend zu mehr und grösseren Akkus, etwa auch solche für Drohnen, der Airline Swiss zu schaffen. Swiss sagt, es gebe eine Tendenz zu «neuen ‹Spielzeugen› – vor allem bei batteriebetriebenen Fortbewegungsmitteln mit stärkeren Batterien».
Neuerdings tauchen vermehrt auch Koffer mit eingebauten Akkus auf, sogenannte Smart Bags. Problem hier: Die Akkus sind fest montiert. «Diese Smart Bags bereiten Flughäfen und Airlines zusätzliche Probleme», bestätigt Holderegger vom Bazl. (uro)
Lesen Sie das PDF mit weiteren Informationen, unter anderem auch zu Akkus und Powerbanks und wie sie im Fluggepäck mitgeführt werden dürfen.