Damit ist dieser Index im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr stark gestiegen, nämlich um 4 Prozentpunkte, wie eine Auswertung der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) zeigt.
Die Behörde gibt zwar zu bedenken, dass der Wert wegen methodischer Schwierigkeiten nicht für bare Münze genommen werden dürfe. Einen Hinweis auf ein mögliches Missverhältnis liefere er aber dennoch.
In 19 Kantonen lagen 2015 die Gebühreneinnahmen für die Strassenverkehrsämter über deren Kosten - beide Werte errechnete die EFV aus den Finanzbuchhaltungen der Kantone. Spitzenreiter ist der Kanton Appenzell Innerrhoden, in dem die Gebühren 89 Prozent über den Kosten lagen.
Die hohe Diskrepanz zwischen Kosten und Gebühren erklärt sich laut EFV nicht zuletzt damit, dass die grossen Autovermieter ihre Neuwagen in Appenzell Innerrhoden immatrikulieren lassen. Für den Kleinkanton scheint dies ein gutes Geschäft zu sein.
In zwölf Kantonen liegen die Gebühreneinnahmen mehr als ein Viertel über den Kosten. Neben Appenzell Innerrhoden ist das Verhältnis in den Kantonen Genf (163 Prozent) und Tessin (159 Prozent) am höchsten.
Seit 2015 stiegen die Gebühreneinnahmen in den Strassenverkehrsämtern in der ganzen Schweiz rascher als die Kosten. Dafür ist laut EFV die deutliche Zunahme bei den Neuzulassungen von Fahrzeugen verantwortlich, die sich nach der Finanzkrise eingestellt hat. Die Gebührenreglemente werden nicht an solche Entwicklungen angepasst.
Den Gebühren-Kosten-Vergleich errechnet die Finanzverwaltung im Auftrag des Parlaments. Sie untersucht die Bereiche mit den höchsten Gebühreneinnahmen. Im Gegensatz zu den Strassenverkehrsämtern liegen die Kosten bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung und beim Rechtswesen über den Gebühreneinnahmen.
Über alle diese Bereiche gesehen liegen die gesamten Gebühreneinnahmen unter den anfallenden Kosten. Dieser Gebührenindex lag 2015 etwas höher als im Vorjahr bei rund 77 Prozent. Das heisst, dass die Kosten für die betrachteten öffentlichen Leistungen zu rund 77 Prozent durch Gebühren gedeckt waren.
Zwischen den Kantonen sind die Unterschiede indes beträchtlich: Während Solothurn, Freiburg und Luzern nahezu 100 Prozent der Kosten mit Gebühren decken, ist dies in Genf und Uri bei weniger als 40 Prozent der Kosten der Fall. Dort finanziert das Gemeinwesen die Leistungen über Steuereinnahmen oder öffentliche Unternehmen.
Aus dem Gesamtindikator schliesst die Finanzverwaltung, dass die Gebührenfinanzierung in der Schweiz nicht übermässig ist. Von einer nicht gerechtfertigten Gebührenfinanzierung könne über alles gesehen nicht die Rede sein.