Holger Karter (51) ist verzweifelt. Der Töffli-Händler aus Volketswil ZH ist Exklusiv-Importeur des E-Mofa 330. Nächste Woche erwartet er einen Container aus China mit 35 Stück seiner elektrischen Töfflis. 17 sind schon von Kunden vorbestellt worden. Karter hat die Rechnung vom Hersteller schon beglichen.
Doch jetzt darf er die E-Mofas, die er seit April 2012 mit Bewilligung vom Bundesamt für Strassen (Astra) verkauft, nicht mehr anbieten. Das Astra verbietet es ihm.
Dabei ist das Bundesamt laut Karter selber das Problem. Als es ihm die Bewilligung erteilte, hat es ein Gesetz aus den 50er-Jahren übersehen.
Es besagt, dass bei Mofas bis 30 km/h die Grösse der Hinterrads mindestens 50cm betragen muss. Doch Karters Mofas haben nur 43cm – «bautechnisch bedingt», wie er betont.
Besonders absurd: Eine Kategorie tiefer (Leichtmotorfahrrad bis 20 km/h) oder höher (Kleinmotorrad bis 45 km/h) spielt der Durchmesser keine Rolle.
Doris Leuthard setzt sich für ihn ein
«Wenn nichts passiert, kostet mich das ein halbes Vermögen», klagt Karter. Konkret müsste er neue Räder bestellen, montieren und das Mofa nochmals bei einer unabhängigen Stelle vorführen.
In seiner Verzweiflung schrieb der Mofa-Händler der zuständigen Bundesrätin Doris Leuthard (51) einen Brief. Ihre Antwort: «Ich habe das Astra beauftragt, die Vorschrift über den Durchmesser des Hinterrades für Motorfahrräder zu prüfen.»
Danach brauche es eine Rechtsänderung, «die mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen kann», weil das Geschäft durch das Parlament müsse. Eine Ausnahmeregelung könne sie «mit Blick auf die Rechtsstaatlichkeit» nicht veranlassen.
Ein Astra-Sprecher räumt gegenüber Blick.ch ein, dass ein Fehler passiert sei. Dafür habe man sich «beim Gesuchsteller entschuldigt». Man biete aber auch Hand zu Lösungen. Unter anderem habe man darauf verzichtet, die bereits verkauften E-Mofas zurückzurufen. (alp)