Für das Jahr 2014
Flughafen Zürich muss 19,4 Mio Franken Mehrwertsteuern nachzahlen

Der Flughafen Zürich muss für die Steuerperiode 2014 Mehrwertsteuern nachzahlen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der eidgenössischen Steuerverwaltung gutgeheissen.
Publiziert: 03.12.2024 um 12:39 Uhr
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Aktualisiert: 03.12.2024 um 16:02 Uhr
Das Bundesgericht hat sich mit den Gebühren für die Bodenabfertigung am Flughafen Zürich befassen müssen. (Archivbild)
Foto: ENNIO LEANZA
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Steuerverwaltung hatte 2016 nach einer Kontrolle der Steuerperioden 2010 bis 2014 eine Nachbelastung von 19,4 Millionen Franken verfügt. Es handelte sich dabei um nicht verrechnete Leistungen für Dienste im Rahmen der Bodenabfertigung.

Nach einem mehrjährigen Verfahren hat sich das Bundesgericht ein zweites Mal mit dem Fall befasst. Wegen der Verjährung ist nur noch die Steuerperiode 2014 übrig geblieben, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des höchsten Schweizer Gerichts hervorgeht.

Diesbezüglich hat das Gericht die Verfügung der Steuerverwaltung bestätigt, wonach die Nachzahlung geschuldet sei. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in verschiedenen Gesetzen zur Luftfahrt und dem Betrieb von Flughäfen.

Die Höhe der noch zu leistenden Zahlung ist nicht im Urteil aufgeführt, sie beträgt jedoch nur noch einen Bruchteil der ursprünglich über 19 Millionen Franken. 

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