Freizeitparks
EU-Kommission stellt Verfahren gegen Disneyland Paris ein

Paris/Brüssel – Die EU-Kommission hat ihr Verfahren gegen Disneyland in Paris wegen teilweise überhöhter Ticketpreise eingestellt. Der Vergnügungspark habe seine Buchungs- und Zahlungsmodalitäten an das EU-Recht angepasst, teilte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde am Montag mit.
Publiziert: 18.04.2016 um 16:42 Uhr
|
Aktualisiert: 11.09.2018 um 07:35 Uhr

Privatkunden und Konsumentenschützer hatten sich beschwert, dass Disneyland je nach Nationalität und Wohnort von den Kunden unterschiedliche Preise verlangte. Käufer in Frankreich profitierten demnach von speziellen Angeboten, die beispielsweise in Deutschland nicht zu bekommen waren.

Zudem sei es vorgekommen, dass Konsumenten, die online bestellen wollten, vom Anbieter auf die jeweilige Länder-Internetseite geleitet wurden, auf der der gleiche Artikel mehr kostete. Eine solche Diskriminierung verstösst laut EU-Kommission gegen europäisches Recht - die EU-Dienstleistungsrichtlinie.

In verschiedenen Märkten unterschiedliche Preise zu verlangen, sei nicht illegal, erklärte die Sprecherin der EU-Kommission. Jedoch dürften Verbraucher nicht daran gehindert werden, das jeweils günstigste Angebot in Anspruch zu nehmen.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.