Privatkunden und Konsumentenschützer hatten sich beschwert, dass Disneyland je nach Nationalität und Wohnort von den Kunden unterschiedliche Preise verlangte. Käufer in Frankreich profitierten demnach von speziellen Angeboten, die beispielsweise in Deutschland nicht zu bekommen waren.
Zudem sei es vorgekommen, dass Konsumenten, die online bestellen wollten, vom Anbieter auf die jeweilige Länder-Internetseite geleitet wurden, auf der der gleiche Artikel mehr kostete. Eine solche Diskriminierung verstösst laut EU-Kommission gegen europäisches Recht - die EU-Dienstleistungsrichtlinie.
In verschiedenen Märkten unterschiedliche Preise zu verlangen, sei nicht illegal, erklärte die Sprecherin der EU-Kommission. Jedoch dürften Verbraucher nicht daran gehindert werden, das jeweils günstigste Angebot in Anspruch zu nehmen.